Eine Monocam aus Rheinland-Pfalz steht auf einer Brücke über einer Straße.

Rheinland-Pfalz Mit Monocams gegen Handys am Steuer

Stand: 11.04.2025 17:14 Uhr

Als erstes Bundesland geht Rheinland-Pfalz mit Kameras und einer speziellen Software gegen Autofahrer vor, die ein Handy am Steuer nutzen. Es gibt aber rechtliche Bedenken.

Von Johannes Baumert, SWR

Sie sieht fast aus wie ein normaler Blitzer: Die neue Kamera der rheinland-pfälzischen Polizei steht auf einer Autobahnbrücke in Mainz und ist auf die Fahrbahn gerichtet. Von hier aus filmt sie den fließenden Verkehr. Eine Software erkennt, wenn die Person hinter dem Steuer ein Handy in der Hand hält - und schlägt dann Alarm. Wer mit einem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit mindestens 100 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Mehr als 1.000 Handyverstöße in Testphase festgestellt

Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das eine sogenannte Monocam einsetzt. In Zukunft sollen vier weitere dazukommen. So will die Polizei in dem Bundesland gegen Handynutzung am Steuer vorgehen. Das System gibt es bereits in den Niederlanden. Dort hatte Rheinland-Pfalz auch schon 2022 eine solche Kamera zu Testzwecken für ein halbes Jahr ausgeliehen.

In der Testphase waren nach Angaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums mehr als 1.200 Fahrerinnen und Fahrer mit einem Handy am Steuer auf Autobahnen in Mainz und Trier erwischt worden.

ADAC verweist auf Datenschutzprobleme

Der ADAC hält Kontrollen zum Handyverbot für wichtig. Auch neue technische Möglichkeiten könnten dafür herangezogen werden, so der Automobilclub. Aber: "Wie bei allen kamerabasierten Überwachungen ist es auch bei der Monocam wichtig, dass dem Datenschutz ein hoher Wert beigemessen wird", sagt ein ADAC-Sprecher zu tagesschau.de.

Denn die Kameras filmen jedes Auto auf der Straße. Weiter verarbeitet würden allerdings nur die Bilder, bei denen die Software auch einen Handyverstoß wahrnehme, so das Innenministerium. Anschließend müssen noch Beamte über die Bilder schauen. Letztendlich dürfen nur die Aufnahmen gespeichert werden, bei denen auch die Polizistinnen und Polizisten einen Verstoß erkennen können.

Gesetzesänderung soll rechtliche Grundlage schaffen

Die neue Technik sei dennoch ein massiver Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sagt auch Alena Lagmöller aus der ARD-Rechtsredaktion. Bereits bei dem Testlauf habe es eine Klage vor Gericht gegeben. Das Amtsgericht Trier hatte den Einspruch seinerzeit zwar zurückgewiesen, sich aber daran gestört, dass es keine gesetzliche Grundlage der Handyblitzer gab.

"Die hat das Land aber mittlerweile geschaffen", so Lagmöller. Der rheinland-pfälzische Landtag änderte im Februar das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, um die Monocams nun auch langfristig einführen zu können. "Ob dieser Eingriff zulässig ist, müssen bald die Gerichte klären", sagt Lagmöller.

Verstöße für Polizei oft schwer nachzuweisen

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt indes die Einführung der Handy-Blitzer. "Wer kurz eine Nachricht liest oder gar tippt und dabei etwa zwei Sekunden nicht auf die Straße blickt, legt bei Tempo 100 bis zu 55 Meter 'blind' zurück", erklärt Manfred Wirsch, Präsident des DVR.

Für die Polizei sei es aber häufig schwierig, solche Verstöße auch nachzuweisen. Die Monocams seien dafür gut geeignet. "Selbstverständlich müssen sämtliche Daten, die keinen Verstoß dokumentieren, unverzüglich gelöscht werden", so Wirsch. Er fordert eine bundeseinheitliche Regelung für solche Kameras.

Die Einführung der Monocams erfolgt am Ende der bundesweiten Blitzerwoche. In ganz Deutschland kontrolliert die Polizei noch bis Sonntag verstärkt Autofahrerinnen und Autofahrer.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 11. April 2025 um 20:00 Uhr.