Extra-Geld vom Chef Was bringen vermögenswirksame Leistungen?
Viele Arbeitgeber bieten ihren Angestellten zusätzliches Geld zum normalen Gehalt an. Diese sogenannten vermögenswirksamen Leistungen sollen bei der Altersvorsorge helfen.
In Deutschland ist das neue Ausbildungsjahr gestartet. Und auch wenn das Arbeitsleben noch vor den Azubis liegt, lohnt es sich schon jetzt, an später zu denken. Denn Extra-Geld für das Alter gibt es für viele Einsteigerinnen und Einsteiger und auch alle anderen Beschäftigten.
Bei der Altersvorsorge von Angestellten helfen viele Chefinnen und Chefs mit: in Form von vermögenswirksamen Leistungen (VL). Dies sind Geld-Zuschüsse des Arbeitgebers für den eigenen Vermögensaufbau.
Je nach Tarifvertrag und Absprache zahlt das Unternehmen bis zu 40 Euro pro Monat für die Vorsorge ihrer Beschäftigten. Das Kapital fließt in eine Geldanlage des Arbeitnehmers, Azubis, Beamten oder Soldaten. Das kann mithilfe eines Fonds- oder ETF-Sparplans, eines Bausparvertrags oder eines Banksparplans passieren.
Kein offizielles Anrecht auf Leistungen
"Ein Anrecht auf vermögenswirksame Leistungen hat niemand, aber viele Arbeitgeber geben diesen Zuschuss", sagt Stefan Fischer von der Stiftung Warentest im Gespräch mit Update Wirtschaft auf tagesschau24. "Dieses Geld sollte man sich auf keinen Fall entgehen lassen."
Das Geld dient explizit dem Vermögensaufbau. Deshalb kann es nicht als Gehaltsbestandteil ausgezahlt werden. Die VL-Verträge laufen grundsätzlich sieben Jahre. Sechs Jahre zahlt der Arbeitgeber ein, ein Jahr ist ein Ruhejahr. Danach ist das Geld frei verfügbar oder kann in einen weiteren Vertrag überführt werden.
Der Höchstbetrag sei bei vielen Anbietern - etwa den Depotbanken - auf 40 Euro im Monat begrenzt, sagt Fischer. "Doch im Jahr sind das 480 Euro. Das ist ein beachtliches Sümmchen bei sieben Jahren Laufzeit, das da zusammenkommen kann."
ETF als beliebte Spar-Variante
Früher waren vor allem Einzahlungen in Lebensversicherungen beliebt, heute kann man zum Beispiel auch in ETF investieren. ETF sind Index-Fonds, die börsennotiert sind. Sie bilden einen Index, zum Beispiel den DAX, möglichst originalgetreu nach. Da ein solches Produkt kein aktives Fonds-Management erfordert, sind ETF vergleichsweise günstig.
Und, wie Fischer erklärt, können sie Renditen zum eingezahlten Kapital beitragen. "ETF auf breit streuende Indizes: Das ist historisch die Anlagevariante mit den höchsten Renditen. Man muss aber schwache Phasen an den Börsen durchstehen können." Doch da solche VL-Verträge auf sieben Jahre ausgelegt sind, sei die Wahrscheinlichkeit, am Ende des Tages mit einem Gewinn heraus zu gehen, recht hoch.
Weiterer Vorteil sei, dass die ETF, die in mehrere Unternehmen breit investieren, auch die Risiken breit streuen. Außerdem seien die Kosten im Vergleich zu einem aktiven Fonds niedriger. "Sie müssen allerdings bedenken, dass noch Kosten abgehen, doch ETF sind kostengünstig", sagt Fischer. Möglich seien Einzahlungen bis zu 2.800 Euro über sechs Jahre.
Zuschuss vom Staat möglich
Wer unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen verdient, kann vom Staat Hilfe beim Vermögensaufbau bekommen. Dazu können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sparzulagen beantragen. Entscheidend ist dabei das zu versteuernde Einkommen.
Wer in einen Fonds- oder ETF-Sparplan investiert und als Ledige oder Lediger unter 20.000 Euro pro Jahr verdient, kann diese Zulage bekommen. Sie liegt bei maximal 80 Euro pro Jahr bei einem Alleinstehenden. Die Zulage wird nach sieben Jahren dem Depot oder Konto gutgeschrieben. Danach kann der Sparende darüber verfügen. Das heißt: Staat und Arbeitgeber sparen dann gemeinsam für die Vorsorge der Beschäftigten.
Geldanlage bei Jobwechsel mitnehmen
Wer den Job wechselt, kann häufig auch seine Geldanlage-Produkte mitnehmen. "Es kommt darauf an, ob der neue Arbeitgeber die Angebote auch unterstützt", sagt Fischer. Das sei bei den meisten Arbeitgebern der Fall. Wenn der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen anbiete, könne man auf eigene Faust vorsorgen, so Fischer: "Die Einzahlungen ins Depot müssen lediglich über den Arbeitgeber fließen." Man könne aber aus dem Vertrag auch aussteigen. Staatliche Förderung gehe dann allerdings verloren.
Anders sieht es bei Jobverlust oder Fortbildungen aus. "Im Fall von Arbeitslosigkeit oder bei Weiterbildungen bleibt der staatliche Zuschuss erhalten", sagt der Experte. Der Sparende selbst kann dann aus dem Vertrag aussteigen. Fischer rät deshalb, bei der eigenen Personalabteilung nach den vermögenswirksamen Leistungen zu fragen: "Dann nimmt das seinen Lauf."