Nach Ölunfall in den "Thürer Wiesen": B262 bleibt voll gesperrt

Rheinland-Pfalz Nach Ölunfall in den "Thürer Wiesen": B262 bleibt voll gesperrt

Stand: 02.04.2025 07:11 Uhr

Die Reinigungsarbeiten im Naturschutzgebiet "Thürer Wiesen" werden länger dauern als zunächst angenommen. Die B262 bleibt bis Ende April voll gesperrt. Im Februar hatte dort ein Tanklaster einen Unfall, 12.000 Heizöl liefen aus.

Nach Angaben des Landesbetrieb Mobilität (LBM) muss die Bundesstraße zwischen Thür und Mendig auf einer Länge von 140 Metern komplett zurückgebaut und erneuert werden. Auch die Kanalrohre im Seitengraben der Straße müssten neu gemacht werden.

Bei dem Lkw-Unfall waren am 21. Februar tausende Liter Heizöl in ein großes Regenrückhaltebecken und in das Naturschutzgebiet gelaufen. Große Mengen des Öls sind den Angaben zufolge auch unter die Fahrbahn gesickert. Deshalb muss die Straße jetzt komplett saniert werden.

Bauarbeiten nach Ölunfall dauern an

Wie der LBM mitteilt, sind vor Ort weiter große Bagger und Saugwagen im Einsatz, um das Öl zu entfernen. Demnach wurde unter anderem eine über zwei Meter tiefe und rund 30 Meter lange Grube direkt am Fahrbahnrand ausgehoben. Erst wenn die Schadstoffe komplett beseitigt seien, könne die Straße neu gebaut werden. Auch die Auffahrt von der B256 in Richtung A61 ist laut LBM weiter von der Sperrung betroffen. Der Verkehr wird umgeleitet.

Etwa 200 tote Tiere nach Ölunfall

Bei dem Unfall Mitte Februar waren tausende Liter des Heizöls auch in das Sumpfgebiet "Thürer Wiesen" gelangt. Das Naturschutzgebiet gilt als wichtiges Feuchtbiotop im Kreis Mayen-Koblenz.

Einsatzkräfte und freiwillige Helfer waren dort wochenlang mit Reinigungsarbeiten beschäftigt. Das Öl richtete große Schaden an. Viele Pflanzen waren kontaminiert. Nach Angaben der Wildtierpflegestation Kirchwald starben etwa 200 Tiere.

Schadenshöhe noch nicht absehbar

Die Kosten für den Einsatz in dem Naturschutzgebiet seien noch nicht abzusehen, heißt es von der Kreisverwaltung. Man gehe zwar von einem Versicherungsfall aus, es sei aber noch unklar, ob auch der Kreis Mayen-Koblenz einen Teil davon übernehmen müsse.

Im Rahmen der bisherigen Ermittlungen konnte nach Angaben der Polizei bei dem Unfall kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten des Lkw-Fahrers festgestellt werden. Gegen ihn sei ein "Ordnungswidrigkeitenverfahren" eröffnet.

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