
Rheinland-Pfalz Cannabis-Bilanz: Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Teillegalisierung
Der Konsum und Anbau von Cannabis ist in Deutschland seit einem Jahr mit Einschränkungen erlaubt. Was die Legalisierung von Cannabis geändert hat, was sich bei Straftaten und Unfällen in RLP bemerkbar macht und wie viele Menschen aus der Haft entlassen wurden - eine Bilanz.
Seit einem Jahr ist Kiffen in Deutschland legal - zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Die Zahl der Straftaten und Unfälle im Zusammenhang mit Cannabis ist im Gesamtjahr 2024 in Rheinland-Pfalz zwar gesunken und die Strafen vieler Gerichtsverfahren wurden angepasst, von einer Entlastung will das Justizministerium aber nicht sprechen. Eine Bilanz:
- Anbau und Konsum von Cannabis: Das ist erlaubt
- So viele Cannabis-Clubs gibt es in RLP
- LKA verzeichnet Rückgang bei Cannabis-Delikten
- Weniger Unfälle unter THC-Einfluss
- So viele Haftentlassungen und Strafmilderungen gab es in RLP
- Hat das Gesetz für eine Entlastung von Polizei und Justiz gesorgt?
- Starker Anstieg bei Import von medizinischem Cannabis
- Stellt sich Rheinland-Pfalz gegen das Cannabis-Gesetz?
Teillegalisierung von Cannabis: Diese Regeln gelten seit einem Jahr
Am 1. April 2024 trat das sogenannte Cannabisgesetz in Kraft. Seitdem ist das Kiffen für Erwachsene unter Einschränkungen legal. So dürfen über 18-Jährige zuhause 50 Gramm Cannabis aufbewahren und bis zu drei Pflanzen besitzen. Seit Juli 2024 sind zudem sogenannte Cannabis-Clubs erlaubt. Diese nicht-kommerziellen Anbauvereine sind genehmigungspflichtig, können gemeinschaftlich Cannabis anbauen und an bis zu 500 Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben.
Straffrei mitgeführt werden dürfen bis zu 25 Gramm der Droge. Der öffentliche Konsum von Cannabis ist jedoch stark beschränkt: Sind Kinder anwesend, darf nicht gekifft werden. Das Konsumverbot gilt zudem in Sichtweite von Schulen, Sportstätten, Kinderspielplätzen oder weiteren Kinder- und Jugendeinrichtungen. Für Kinder und Jugendliche selbst bleiben Erwerb und Konsum von Cannabis verboten.
Ziel der Teillegalisierung von Cannabis war es laut Bundesgesundheitsministerium, die organisierte Kriminalität einzudämmen, Gesundheitsrisiken zu senken, strengere Kontrollen zu ermöglichen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. So gab es etwa neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer, indem ein gesetzlicher Grenzwert für den Wirkstoff THC im Straßenverkehr eingeführt wurde.
Cannabis-Clubs: So viele gibt es in Rheinland-Pfalz
42 Anträge auf Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Cannabis-Anbauvereinigung sind bis Ende März beim zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) eingegangen. Davon wurden 20 bewilligt, einer wurde abgelehnt, berichtet eine Sprecherin. Ein weiterer Antrag sei aus Zuständigkeitsgründen an ein anderes Bundesland weitergegeben worden, die anderen würden noch geprüft.
Drei Anbauvereinigungen im Land haben bereits geerntet. Das Landesamt werde in den Anbauvereinigungen entsprechend der Gesetzeslage regelmäßig kontrollieren, heißt es vom LSJV.
Rückgang bei Drogendelikten im Zusammenhang mit Cannabis
Laut Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) sind die Delikte im Zusammenhang mit Rauschgift im Land im vergangenen Jahr zurückgegangen - im Vergleich zu 2022 um ein Drittel. Bei Cannabis sank die Zahl infolge der Legalisierung ab Februar 2024 sogar um mehr als die Hälfte.
Eine detaillierte Auswertung von Straftaten hinsichtlich des Konsums und Erwerbs von Cannabis im Zeitraum seit der Einführung der Teillegalisierung erarbeitet das LKA derzeit.
Weniger Unfälle unter THC-Einfluss
Die Verkehrsunfallbilanz Rheinland-Pfalz zeigt für das gesamte Jahr 2024 einen deutlichen Rückgang von Unfällen unter Einfluss von THC. Gab es 2023 noch 235 derartige Unfälle, sank die Zahl im vergangenen Jahr auf 173. Die Gesamtzahl von Unfällen unter jeglichem Drogeneinfluss stieg hingegen von 384 auf 407 Unfälle.
Haftentlassungen und Strafanpassungen nach Cannabis-Legalisierung in RLP
Durch die Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der teilweisen Legalisierung von Cannabis mussten laut Justizministerium in Rheinland-Pfalz etwa 10.000 Verfahren von den Staatsanwaltschaften überprüft werden. Rund die Hälfte der Verfahren wurden Gerichten zur Prüfung vorgelegt, die in mehr als 2.450 Fällen die Gesamtfreiheitsstrafe verringerten. In schätzungsweise 900 Verfahren stellten die Staatsanwaltschaften selbst die laufende Vollstreckung ein, beendeten also eine Haft oder erließen eine Geldstrafe. 65 Menschen wurden den Angaben nach in Rheinland-Pfalz vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen.
Wurden Polizei und Justiz durch die Teillegalisierung von Cannabis entlastet?
Dass Polizei und Justiz durch die Teillegalisierung von Cannabis entlastet wurden, weil beispielsweise weniger Verfahren eingeleitet wurden, sieht das rheinland-pfälzische Justizministerium nicht. Zwar sei es für eine seriöse Bewertung der Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften noch zu früh. Doch gebe es weiterhin einen beträchtlichen Ermittlungsaufwand, Behörden und Gerichte würden vor neuen Auslegungsfragen stehen. Ein Sprecher des Ministeriums sagte dem SWR: "Allein die Regelung der Ordnungswidrigkeiten enthält 37 Tatbestände. Das Medizinal-Cannabisgesetz enthält ebenfalls neue Straftat- und Bußgeldtatbestände."
Dazu kommen den Angaben nach Belastungen im Zusammenhang mit dem rückwirkenden Straferlass und der Tilgung von Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister, die die Behörden auch weiterhin beschäftigen.
Anstieg der Importe von medizinischem Cannabis
Parallel zur Einführung der neuen Regelungen zum Anbau und Konsum von Cannabis hat sich auch die Verordnung von Medizinal-Cannabis verändert. Für die Verschreibung von medizinischem Cannabis ist kein Betäubungsmittelrezept mehr erforderlich. Wie andere Arzneimittel auch, können Ärzte und Ärztinnen seit April 2024 medizinisches Cannabis per elektronischem Rezept verschreiben.
In der Folge stieg die Einfuhr von getrockneten Cannabis-Blüten, die für medizinische und medizinisch-wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Einem Sprecher des Gesundheitsministeriums Rheinland-Pfalz zufolge wurden im vierten Quartal des vergangenen Jahres 31,7 Tonnen getrocknete Cannabisblüten für die medizinische Nutzung importiert - fast 291 Prozent mehr als im ersten Quartal (8,1 Tonnen).
Vor allem bei Selbstzahlern sei ein starker Anstieg der Verschreibungen zu beobachten. Dem Verband der Cannabis versorgenden Apotheken zufolge entfallen derzeit rund 80 Prozent der eingelösten Cannabis-Rezepte auf Selbstzahler. Während bei kassenfinanzierten Rezepten vor allem Cannabis-Extrakte und Fertigarzneimittel abgegeben würden, griffen Selbstzahler überwiegend zu Cannabis-Blüten.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz befürchtet: "Es ist davon auszugehen, dass in nicht geringem Umfang insbesondere online Verschreibungen über medizinisches Cannabis erstellt werden ohne eine ordnungsgemäße ärztliche Untersuchung und ohne die Feststellung einer entsprechenden Indikation." Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hatte früher bereits gesagt, dass er bei den Regelungen zum medizinischen Cannabis noch Nachholbedarf sieht.
Stellt sich Rheinland-Pfalz gegen das Cannabis-Gesetz?
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat sich mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen dafür ausgesprochen, Cannabis wieder zu verbieten. Der "Augsburger Allgemeinen" sagte er am Montag, dass sich zumindest die Innenministerinnen und Innenminister der Länder in diesem Punkt parteiübergreifend einig seien. Dem widersprach das rheinland-pfälzische Innenministerium im Gespräch mit dem SWR. Aus Mainz hieß es, die Evaluierung des neuen Cannabis-Gesetzes und seiner Auswirkungen sei noch nicht abgeschlossen. "Wir analysieren derzeit, welche Konsequenzen sich hieraus für Rheinland-Pfalz ergeben. Erst auf dieser Basis werden wir eine abschließende Bewertung vornehmen."
Sendung am Mo., 31.3.2025 14:00 Uhr, SWR1 RP Nachrichten