Ein Angeklagter sitzt im Prozess um einen tödlichen Bootsunfall auf  dem Bodden im Gerichtssaal in Stralsund.

Mecklenburg-Vorpommern Daten verwechselt - Prozess um Bootsunfall geht in die Verlängerung

Stand: 09.04.2025 14:29 Uhr

Im Prozess um einen tödlichen Bootsunfall vor Ribnitz-Damgarten hat das Amtsgericht Stralsund die Urteilsverkündung vertagt. Die Verteidigung hatte massive Bedenken gegen ein Unfall-Gutachten vorgebracht.

Der Prozess um einen tödlichen Bootsunfall auf dem Bodden vor Ribnitz-Damgarten geht in die Verlängerung. Das Amtsgericht Stralsund vertagte am Mittwoch die ursprünglich geplante Urteilsverkündung, nachdem der Verteidiger erhebliche Zweifel an einem Gutachten zum Unfallhergang vorgebracht hatte.

Wichtige Parameter im Gutachten verwechselt

Angeklagt ist ein heute 38-jähriger Bootsführer, dem fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt werden. Laut Anklage hatte er am Abend des 16. August 2022 mit seinem Sportangelboot ein Freizeitboot gerammt, das mit sechs Angehörigen einer Familie besetzt war. Eine 66-jährige Frau starb nach der Kollision im südlichen Saaler Bodden, vier andere Insassen wurden teils schwer verletzt. Nun musste ein Gutachter vor Gericht allerdings einräumen, dass durch die Verwechslung vom Längen- und Breitengrad die Geschwindigkeit des Unfallverursachers falsch berechnet wurde. Nach neuen Berechnungen war das Sportangelboot nicht - wie zunächst angegeben - mit 80, sondern mit 52 Kilometern je Stunde unterwegs. Der Verteidiger zweifelte auch diese neue Einschätzung an. Der Sachverständige hat bis zum nächsten Prozesstag Ende April Zeit, diese auszuräumen.

Auch Zweifel an der Beleuchtung

Allerdings will der Verteidiger auch die Positionslampen des gerammten Bootes neu untersuchen lassen. Zwar hatte die Staatsanwaltschaft bereits eingeräumt, dass das Boot möglicherweise unzureichend beleuchtet war. Der Verteidiger will klären, ob überhaupt eine Leuchte eingeschaltet war. Der Prozess war nötig geworden, nachdem der Angeklagte Einspruch gegen einen vom Amtsgericht Stralsund im Mai 2024 erlassenen Strafbefehl von neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung eingelegt hatte. Zudem sollte er 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.  

Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 09.04.2025 | 14:00 Uhr