
Mecklenburg-Vorpommern Bäderregelung: An diesen Orten dürfen Läden sonntags öffnen
Einzelhändler in touristischen Orten und in den Welterbe-Städten in Mecklenburg-Vorpommern können nun an mehr Sonn- und Feiertagen öffnen als bisher. Damit gleicht das Land die Sonntagsöffnungszeiten an die von Schleswig-Holstein an.
Die bisherige Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern wurde erweitert und an die Sonntagsöffnungszeiten von Schleswig-Holstein angeglichen.
Damit können viele Geschäfte in den touristischen Hotspots des Nordostens an Sonn- und Feiertagen öffnen. Die Saison beginnt 2025 am 15. März - und damit vier Wochen früher als in der bisherigen Bäderregelung. Geschäfte in Urlaubsorten und Welterbe-Städten in Mecklenburg-Vorpommern dürfen künftig auch in den Wochen um Weihnachten und Silvester an Sonn- und Feiertagen öffnen.
Diese Regeln gelten für die neue Öffnungszeiten-Verordnung MV
Die Bäderverkaufsordnung Mecklenburg-Vorpommern, wie die Bäderregelung offiziell heißt, erlaubt erweiterte Ladenöffnungszeiten, die nicht dem Öffnungszeitengesetzes unterliegen. Für 76 ausgewählte Orte und Ortsteile, zu denen Kur- und Erholungsorte, Weltkulturerbestädte und anerkannte Ausflugsorte mit besonders viel Fremdenverkehr gehören, gelten Sonderöffnungszeiten.
Vom 15. März bis zum 31. Oktober und vom 17. Dezember bis 8. Januar dürfen Läden mit Waren des täglichen Bedarfs an Sonn- und Feiertagen zwischen 11.30 Uhr und 19 Uhr für sechs Stunden öffnen. Ausnahme ist der Ostersonntag, an dem nur zwischen 14 und 18.30 Uhr geöffnet sein darf. Am 1. Mai dürfen nur der Inhaber oder die Inhaberin sowie deren Angehörige im Laden stehen. An Karfreitag und am ersten Weihnachtsfeiertag müssen die Läden geschlossen bleiben.
Diese Läden dürfen Sonn- und Feiertags öffnen
Zu den Geschäften mit "Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs" gehören beispielsweise Supermärkte, die Nahrungs- und Genussmittel verkaufen, Zeitschriftenläden, Geschäfte für Sportausrüstung und Spielwaren, Bekleidung und Lederwaren, Drogerien, Läden für Schmuck, Bilder, und Kunstgewerbe, Briefmarken, Geschenkartikel sowie Verkaufsstände auf Märkten. Ausgeschlossen sind Baumärkte, Möbelhäuser, Autohäuser und Elektrofachmärkte.
In diesen Orten dürfen Geschäfte in MV Sonn- und Feiertags öffnen
Trotz des Welterbestatus ist die Landeshauptstadt Schwerin nicht in die Liste der anerkannten Orte aufgenommen worden. Demnach gelten die erweiterten Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten zunächst nicht in Schwerin. Laut Stadt würden aber bereits Gespräche für eine kurzfristige Lösung laufen - zwischen Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) und dem Wirtschaftsministerium MV.
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Ortsteil Diedrichshagen
- Ortsteil Markgrafenheide
- Ortsteil Warnemünde
Landkreis Rostock
- Bad Doberan
- Graal-Müritz
- Kühlungsborn
- Nienhagen
- Rerik
- Rövershagen (Purkshof)
- Krakow am See
Mecklenburgische Seenplatte
- Bollewick (Dudel 1)
- Feldberger Seenlandschaft (Ortsteil Feldberg)
- Klink (Hafenstraße)
- Mirow (Ortsteil Granzow, Ortsteil Mirow)
- Wesenberg (Ortsteil Klein Quassow, Ortsteil Wesenberg)
- Göhren-Lebbin (Ortsteil Göhren-Lebbin)
- Malchow
- Rechlin (Ortsteil Boeck, Ortsteil Rechlin)
- Röbel/Müritz
- Waren (Müritz)
- Wustrow (Orstteil Canow, Ortsteil Wustrow)
Landkreis Nordwestmecklenburg
- Ostseebad Boltenhagen
- Insel Poel
- Klütz und Ortsteil Wohlenberg
- Hansestadt Wismar (historische Altstadt begrenzt durch Am Hafen, Wasserstraße, Bahnhofstraße, Dr.-Leber-Straße, Dahlmannstraße und Ulmenstraße, einschließlich Holzhafen)
Vorpommern-Greifswald
- Gemeinde Ostseebad Heringsdorf
- Karlshagen
- Koserow (und Zum Erlebnisdorf)
- Loddin (Ortsteil Kölpinsee)
- Lubmin
- Trassenheide
- Ueckermünde (Zentrum: begrenzt durch Bundeswehrkrankenhaus, Töpferstraße, Ueckerdamm, Fluss Uecker, Neues und Altes Bollwerk, Wallstraße, Am Strand, Yachthafen)
- Ückeritz
- Zempin
- Zinnowitz
Vorpommern-Rügen
- Ahrenshoop (Ortsteil Ahrenshoop, Ortsteil Althagen, Ortsteil Niehagen)
- Altenkirchen
- Baabe
- Bad Sülze
- Binz
- Born auf dem Darß
- Breege
- Dierhagen (Ortsteil Dierhagen, Ortsteil Dierhagen-Strand)
- Dranske
- Gager
- Gingst
- Glowe
- Göhren
- Insel Hiddensee
- Lohme
- Prerow
- Putbus (Ortsteil Putbus, Ortsteil Lauterbach)
- Putgarden
- Rambin auf Rügen (Hauptstraße 2a)
- Sagard
- Sassnitz
- Hansestadt Stralsund (historische Altstadt im Bereich Klosterstraße, Am Langen Wall, Am Fischmarkt, Seestraße, Ippenkai, Verbindung zwischen Sundpromenade und Nordmole, Seestraße bis Ecke Fährwall, Olof-Palme-Platz, Knieperwall, Frankenwall, Frankendamm bis Ecke Frankenhof, Frankenhof im rechten Winkel zum Frankendamm)
- Sellin
- Thiessow
- Wieck auf dem Darß
- Wiek (Ortsteil Wiek)
- Wustrow (Fischland)
- Zingst
- Zirkow (Binzer Straße)
Landkreis Ludwigslust-Parchim
- Plau am See (Innenstadt innerhalb der Strandstraße, Mühlenstraße, Steinstraße, Große Burgstraße sowie die Lange Straße und die Quetziner Straße)
Verordnung gilt zunächst in anerkannten Orten
Von der neuen Regelung profitieren zunächst die anerkannten Orte, die bereits zuvor unter die Bäderregelung in MV fielen. Bis Februar 2026 gilt eine Übergangszeit, innerhalb derer das Wirtschaftsministerium erneut prüft, in welchen Orten das Tourismusaufkommen besonders hoch ist.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 16.03.2025 | 12:00 Uhr