Archivbild: Friedhelm Boginski, FDP, MdB, spricht im Bundestag. (Quelle: dpa/Trutschel)

Brandenburg Berlin Staatsanwaltschaft will FDP-Bundestagsabgeordneten Friedhelm Boginski anklagen

Stand: 02.02.2025 14:50 Uhr

Die Immunität des Brandenburger Abgeordneten Friedhelm Boginski (FDP) ist vom Bundestag aufgehoben worden. Die Staatsanwaltschaft will ihn wegen des Verdachts der Bestechlichkeit anklagen. Von Gabi Probst

Der Bundestag hat auf Antrag der für Korruption zuständigen Staatsanwaltschaft Neuruppin die Immunität des Brandenburger FDP- Bundestagsabgeordneten Friedhelm Boginski aufgehoben. Wie die Staatsanwaltschaft Neuruppin auf Anfrage von rbb24 Recherche am Sonntag bestätigte, war der Antrag gestellt worden, um Anklage am Landgericht Frankfurt (Oder) zu erheben.
 
Gunther Rauche, Sprecher der Staatsanwaltschaft Neuruppin sagte dem rbb: "Wir haben den Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt, um wegen des Verdachts der Bestechlichkeit anzuklagen." Boginski wird verdächtigt, in seiner Zeit als Bürgermeister von Eberswalde einen Investor bevorzugt zu haben, der der FDP mehrere Parteispenden überwiesen hatte.

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Ermittlungen nach rbb-Recherchen

Die Ermittlungen gehen auf Recherchen des rbb zurück. Im April 2022 hatte der Sender über Vorwürfe berichtet, dass Boginski während seiner Amtszeit als Bürgermeister von einem Bauinvestor und seinen Firmen mehrere Spenden für seinen Wahlkampf erhalten hatte.
 
Im Gegenzug - so der Verdacht - soll Boginski dafür gesorgt haben, dass ein sogenannter städtebaulicher Vertrag mit dem Investor bevorzugt durch das Stadtparlament behandelt wurde. Es ging dabei um ein neues Wohnviertel in Eberswalde. Der entsprechende Vertrag wurde auch von Boginski unterschrieben. Von den Wahlkampfspenden wussten die Stadtverordneten der anderen Parteien bis zur rbb-Veröffentlichung nichts.

Die Spenden lagen immer unter der meldepflichtigen Grenze von 10.000 Euro und wurden über verschiedene Firmen gezahlt. Insgesamt ging es um einen niedrigen fünfstelligen Betrag. Boginski bestätigte die Spende ebenso wie der Investor, wies aber jeden Zusammenhang mit dem städtebaulichen Vertrag zurück.

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Nach Abschluss des Vertrags und der der damit verbundenen erteilten Baugenehmigung verkaufte der Investor das Grundstück, das er ursprünglich für 850.000 Euro erworben hatte, für rund 13 Millionen Euro. Der Eberswalder Stadtverordnete Sebastian Walter (Linke) erklärt gegenüber dem rbb: "Mit dem städtebaulichen Vertrag wurde das Grundstück zur Goldgrube für den Investor. Gebaut wurde bis heute nicht. Offensichtlich hat sich der Anfangsverdacht erhärtet, dass der ehemalige Bürgermeister Spekulanten Tür und Tor geöffnet hat."

Staatsanwaltschaft ermittelte bereits 2021

Es ist nicht das erste Mal, dass gegen Friedhelm Boginski ermittelt wird. 2021 wurde er verdächtigt, seine Aktivitäten während des Bundestagswahlkampfs unzulässigerweise mit seinem Amt als Bürgermeister vermischt zu haben. Der rbb hatte über Vorwürfe berichtet, dass er seine Sekretärin während ihrer Arbeitszeit für den Wahlkampf eingespannt haben sollte. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) leitete daraufhin Ermittlungen gegen ihn ein.
 
Sie bestätigte zwar den Tatbestand der Untreue, stellte das Verfahren unter anderem "wegen des Fehlens eines öffentlichen Interesses" nach Paragraf 153 Strafgesetzbuch ein. Unabhängig davon leitete der Landrat von Barnim, Daniel Kurth (SPD), wegen des gleichen Sachverhalts 2022 ein Disziplinarverfahren gegen Boginski ein. Zu Details wollte sich die Leiterin des Bereichs Landrat schon 2024 nicht äußern, da es sich um "eine vertrauliche Personalsache handelt." Der Landrat hatte für die Einleitung des Disziplinarverfahrens ebenfalls die Aufhebung der Immunität von Boginski veranlasst.

Auf Anfrage teilt Friedhelm Boginski bereits im 2024 dem rbb mit, dass er sich zu den aktuellen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht äußern werde, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt und "dementsprechend wird es meinerseits dazu keine Statements, Antworten u.ä. geben. Weitere Anfragen in dieser Sache werden nicht bearbeitet."

Sendung: Radioeins, 02.02.2025, 13:00 Uhr