
Brandenburg Chronologie: Potsdams Oberbürgermeister seit mehr als einem Jahr unter Druck
Alles begann mit Vorwürfen, Mike Schubert habe einen gesperrten Platz freigegeben. Eine VIP-Ticket-Diskussion samt Verfahren der Staatsanwaltschaft folgte. Ein erstes Abwahlverfahren überstand Schubert. Eine Chronologie. Von F. Moniac und P. Rother
Die ersten Vorwürfe gegen Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) wurden Anfang des vergangenen Jahres laut. Der SPD-Politiker hatte den Rasenplatz der Sportgemeinschaft Bornim für eine Trainingseinheit der Potsdam Royals freigegeben - trotz Sperrung wegen Nässe. Laut einem anonymen Anzeigensteller ist dadurch ein Schaden von rund 450.000 Euro entstanden. Die Vorwürfe stellten sich im Nachgang aber als unberechtigt heraus.
Schubert blieb aber im Fokus. In der Stadtverordnetenversammlung und den Medien wurde nun eine womöglich zu große Nähe Schuberts zu Potsdams Sportvereinen thematisiert.

Schubert berief sich auf Repräsentationspflichten
Im Zuge der öffentlichen Auseinandersetzung tauchten Hinweise auf, der SPD-Politiker habe für sich und seine Frau kostenlose VIP-Tickets von mehreren Vereinen angenommen. Schubert wehrte sich und berief sich zunächst auf seine Repräsentationspflichten als Oberbürgermeister. Er sehe sich Spiele an, um als Stadtoberster deren Relevanz hervorzuheben, hieß es.
Doch viele Stadtverordnete bezweifelten, dass es dabei nur um Repräsentationspflichten ging. Einerseits, weil auch Schuberts Frau von kostenlosen Tickets profitierte und andererseits, weil der SPD-Politiker bei sehr vielen Spielen zu Gast war. Viele tauchten im offiziellen Pressekalender der Stadt aber nicht auf. Die Besuche wurden auch nicht auf den Kanälen der Stadt in den sozialen Netzwerken dokumentiert.
Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf
Seit Mai 2024 ermittelte auch die Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen Potsdams Oberbürgermeister. "Vorteilsannahme im Amt" lautete der Verdacht, also Korruption. Die Stadtverordneten verlangten lautstark Aufklärung.
Ebenfalls im Mai verschickte der damalige Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Pete Heuer (SPD), ein Formblatt für einen Abwahlantrag Schuberts - "auf Bitte von Fraktionen", wie Heuer öffentlich betonte. Die benötigten 29 Stimmen für einen Abwahlantrag kamen noch im Mai zusammen, allerdings mit den Stimmen der AfD. Die angekündigten und letztlich entscheidenden Unterschriften der FDP lagen zunächst nicht vor. Für die meisten Fraktionen war der Abwahlantrag deshalb ein No-Go. Sie zogen ihre Unterschriften zurück. Der erste Abwahlantrag gegen Schubert war damit gescheitert.

Schubert zahlte 34.000 Euro
Kurz darauf fanden die Kommunalwahlen statt. Infolgedessen konstituierte sich eine neue Stadtverordnetenversammlung.
Im Dezember stellte dann die Staatsanwaltschaft Neuruppin ihr Verfahren gegen Schubert gegen Auflagen ein. Es gebe zwar einen hinreichenden Tatverdacht wegen Vorteilsannahme in insgesamt 67 Fällen, die Schuld des Oberbürgermeisters sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber im Falle einer Verurteilung noch nicht schwerwiegend, hieß es zur Begründung. Deshalb würden Geldauflagen ausreichen, um "das öffentliche Interesse an der Verfolgung des Beschuldigten zu beseitigen", so die Staatsanwaltschaft weiter.
Schubert musste 34.000 Euro zahlen, 20.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein und 14.000 Euro an die Landeskasse.
Oberbürgermeister will nicht zurücktreten
Im Januar dieses Jahres folgte dann der zweite Anlauf - gestartet wurde das Abwahlverfahren diesmal von der Fraktion BVB/Freie Wähler. Als Begründung führte sie das zerbrochene Vertrauensverhältnis zum Oberbürgermeister, seine aus ihrer Sicht schlechte Personalführung und eine Unfähigkeit, das Amt des Oberbürgermeisters zu bekleiden, an. Zügig entwickelte der Antrag eine Eigendynamik: Schon bei der Antragstellung in der Stadtverordnetenversammlung Ende Januar gab es auch ohne Stimmen der AfD eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
Die sogenannte Abkühlphase ist mittlerweile vorbei. Am Mittwoch stimmen die Stadtverordneten nun über den Antrag ab. Bis auf seine eigene Partei, die SPD, steht niemand mehr hinter Schubert. Daher gehen alle Fraktionen davon aus, dass der Antrag auf Abwahl erfolgreich verabschiedet wird.
Schubert hatte bereits angekündigt, dass er das mögliche Votum gegen ihn nicht akzeptieren und auch nicht zurücktreten würde. Stattdessen will er die Potsdamerinnen und Potsdamer entscheiden lassen. Der Bürgerentscheid soll dann am 25. Mai stattfinden. Schuberts reguläre Amtszeit dauert bis Herbst 2026.
Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 2.4.2025, 19:30 Uhr