
Berlin Vier ausländischen Aktivisten droht Ausweisung aus Deutschland
Drei EU-Bürger und ein Amerikaner sollen an pro-palästinensischen Aktionen in Berlin teilgenommen haben. Ihnen werden mehrere Straftaten vorgeworfen. Verurteilt sind sie nicht. Nun sollen sie das Land verlassen.
Berlin will vier Personen ausweisen, die an einem Protest gegen das Vorgehen der israelischen Regierung im Gazastreifen teilgenommen haben. Das hat das Landesamt für Einwanderung rbb|24 am Mittwoch auf Nachfrage bestätigt. Zuerst hatte das US-Portal "The Intercept" berichtet.
Der Schritt richtet sich demnach gegen drei Personen aus der EU und eine weitere Person aus den USA. Den vier Menschen wird vorgeworfen, sich im Oktober vergangenen Jahres an der Besetzung des Präsidiums der Freien Universität Berlin beteiligt zu haben. Dabei wurden Mitarbeiter der Universität bedroht und Bürotechnik zerstört. Sie sollen außerdem Widerstand gegen Vollzugsbeamte geleistet und verbotene Symbole und Parolen verwendet haben. Ihnen wird auch Antisemitismus vorgeworfen. Die Beschuldigten bestreiten das.
Rechtlicher Hintergrund
Bei EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern spricht man in einem solchen Fall streng genommen nicht von Ausweisung, sondern vom Verlust der Freizügigkeit. "Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger können ihr Aufenthaltsrecht aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit verlieren", heißt es auf der Webseite des Bundesministerium des Innern.
Für den Verlust des Aufenthaltes aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit gelten besonders hohe Voraussetzungen. "Es muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt. Diese Gefährdung muss auf dem persönlichen Verhalten des Unionsbürgers beruhen", schreibt das Bundesministerium des Innern auf seiner Webseite.
Bei Menschen, die nicht aus der EU kommen, spricht man von Ausweisung. Das ist in hier bei einer Person der Fall. Wenn eine Person aus einem Drittstaat durch ihren Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitlich demokratische Grundordnung oder andere erhebliche öffentliche Interessen gefährdet, kann sie ausgewiesen werden.

Besetzung der Freien Universität
Am 17. Oktober 2024 hatten propalästinensische Aktivistinnen und Aktivisten das Präsidium der Freien Universität besetzt. Sie verschafften sich Zutritt zu dem Gebäude und waren unter anderem mit Äxten bewaffnet. Die FU stufte den Besetzungsversuch als "gewaltsamen Angriff" ein.
Die Eindringlinge beschädigten Mobiliar und Elektronik im Gebäude und brachten Möbel nach draußen. An die Fassade des historischen Präsidiumsgebäudes wurden zudem Parolen sowie das rote Dreieck gesprüht, das auch von der palästinensischen Terrororganisation Hamas genutzt wird. Laut Schätzungen der Universität waren etwa 40 Vermummte an dem Angriff beteiligt.
Den vier nun zur Ausreise aufgeforderten wird vorgeworfen, an der Besetzung und weiteren Protest-Aktionen teilgenommen zu haben. Ihnen wird außerdem Beleidigung und das Rufen von mutmaßlich verfassungsfeindlichen Parolen vorgeworfen.
Schriftliches Statement der Beschuldigten
In einer schriftlichen Mitteilung, die dem rbb vorliegt, äußern sich die vier Betroffenen zu ihrer Lage. Darin heißt es: "Unsere Ausweisung ist politisch motiviert." Es sei ein Versuch, die gesamte Bewegung einzuschüchtern, heißt es weiter. "Die Polizeigewalt geht Hand in Hand mit dieser repressiven Auslegung des Migrationsrechts, um pro-palästinensische Stimmen zum Schweigen zu bringen."
Sie betonen außerdem, dass sie nicht strafrechtlich verurteilt seien. Das bestätigte auch der Anwalt von zwei der Beschuldigten, Alexander Gorski. Auch er sieht nach eigenen Angaben hinter der Ausweisung eine politische Motivation.

Anwalt legt Rechtsmittel ein
"Gegen diese Entscheidung des Landesamts für Einwanderung haben wir Rechtsmittel eingereicht. In allen vier Fällen haben wir Klagen beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht", sagte Alexander Gorski. Das Landesamt für Einwanderung habe die sofortige Vollziehung angeordnet und eine Frist gesetzt: Die vier Betroffenen müssten bis zum 21. April ausreisen.
"Damit sie bis zur Entscheidung über die Klage in Deutschland bleiben können, haben wir neben der Klage auch einen Eilantrag gestellt und fordern da vom Verwaltungsgericht Berlin zu entscheiden, dass die aufschiebende Wirkung der Klage wieder hergestellt wird und unsere Mandantinnen bis zum Gerichtstermin der Klage in Deutschland bleiben dürfen", sagte Anwalt Gorski. Er gehe davon aus, dass es bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein paar Wochen dauern könnte.
Verwaltungsgericht bestätigt Eingang von Rechtsmitteln
Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigt rbb|24 auf Nachfrage, dass die vier Betroffenen Rechtsmittel eingereicht haben. "Zwischen dem 14. und 21. März sind die Rechtsmittel im Verwaltungsgericht anhängig gemacht worden. Bis zu einer Entscheidung kann es noch eine Weile dauern", sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts.
Bis zur Entscheidung über die Eilanträge müssen die vier Betroffenen Deutschland nicht verlassen. Auch das bestätigte das Verwaltungsgericht.
Sendung: rbb24 Abendschau, 02.04.2025, 19:30 Uhr.