Archivbild: Eine belebte Spielstrasse in Berlin Neukölln. (Quelle: dpa/Held)

Berlin Verfassungsgerichtshof verhandelt über "Volksentscheid Berlin autofrei"

Stand: 02.04.2025 15:20 Uhr

Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung die Zulässigkeit des Volksbegehrens "Berlin autofrei" verhandelt. Die Initiative will den privaten Autoverkehr innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings weitgehend verbieten.
 
Geplant ist, dass Anwohnerinnen und Anwohner ihre privaten Autos dort künftig nur noch an maximal zwölf Tagen pro Jahr nutzen dürfen - die sogenannte Slot-Regelung. Ausnahmen sind unter anderem für Menschen mit Behinderungen, Rettungsdienste oder den Wirtschaftsverkehr vorgesehen. Für die Umsetzung sieht die Initiative eine Übergangsphase von vier Jahren vor.
 
Die Initiative verteidigte den Gesetzentwurf vor Gericht als verfassungsgemäß. Sie sieht darin einen notwendigen Schritt, um den öffentlichen Raum gerechter zu verteilen, die Klimakrise zu bekämpfen, sowie die Gesundheit und Sicherheit der Berliner Bevölkerung zu schützen. Die Verdrängung des Autoverkehrs sei im Interesse der Allgemeinheit und verhältnismäßig.

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Vertreterinnen und Vertreter des Berliner Senats argumentierten dagegen, das Gesetz greife unzulässig in die Bundeskompetenz beim Straßenverkehrsrecht ein. Außerdem stelle die Slot-Regelung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit der Berlinerinnen und Berliner dar.
 
Der Senat hatte die Initiative deshalb vor Gericht gebracht und die Feststellung beantragt, dass das Volksbegehren unzulässig ist. Die Senatsvertretenden halten es außerdem für unrealistisch, innerhalb einer Übergangsphase von vier Jahren das jetzige Aufkommen des motorisierten Individualsverkehrs zu einem Großteil auf den öffentlichen Nahverkehr umzuschichten.

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Drei Monate bis zu möglichem Urteil

Die Verhandlung dauerte fast vier Stunden, im Saal waren auch etwa 80 Zuhörer - viele davon Sympathisanten oder Aktive der Initiative. Eine Entscheidung fiel am Mittwoch nicht, vielmehr ging es darum, die Argumente der beiden Seiten zu erörtern. Für die Urteilsverkündung haben die Richterinnen und Richter jetzt maximal drei Monate Zeit.
 
Ein Volksbegehren ist erfolgreich, wenn sich mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten zum Abgeordnetenhaus - rund 170.000 Menschen - innerhalb einer Frist von vier Monaten in Unterschriftenlisten eintragen und das Anliegen damit unterstützen. Sollte das gelingen, würde sich innerhalb von vier Monaten ein Volksentscheid anschließen, der abläuft wie bei einer Wahl. Verliefe auch dieser erfolgreich, wäre das Gesetz beschlossen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 02.04.2025, 14:00 Uhr