
Berlin Berliner Verwaltungsgericht: Einbahnstraßen und Poller im Neuköllner Reuterkiez sind zulässig
Die Einbahnstraßen und Poller im Reuterkiez in Berlin-Neukölln bleiben nach einer Gerichtsentscheidung vorerst bestehen. Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag von Anwohnern gegen die Maßnahmen des Bezirksamtes Neukölln abgelehnt, wie es am Dienstag mitteilte.
Das Bezirksamt hatte Ende 2023 Poller aufgestellt und Einbahnstraßen eingerichtet, um den Durchgangsverkehr von den Straßen rund um die Reuterstraße im Norden Neuköllns fernzuhalten. Damit sollten die Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr verbessert werden.
Zwei Anwohner und ein weiterer Autofahrer argumentierten hingegen vor Gericht, vom Durchgangsverkehr gehe keine erhöhte Gefahr aus.

Gericht: Wohngebiet mit hohem Verkehrsaufkommen
Das Gericht entschied, das Bezirksamt habe die Maßnahmen treffen dürfen, um die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zu gewährleisten. Die vorgelegten Daten zeigten, dass der Reuterkiez ein Wohngebiet mit hohem Verkehrsaufkommen, hoher Fahrraddichte und hohen Unfallzahlen sei. In der Vergangenheit sei es vielfach zu Verkehrsunfällen mit Personenschäden gekommen.
Mit der Beschränkung werde das Verkehrsaufkommen insgesamt verringert. Dies lasse eine Reduzierung der Unfälle und des Lärms erwarten. Bei der Auswahl der Mittel habe der Bezirk einen Einschätzungsspielraum.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.