
Berlin Berlin lockert Lärmschutzregeln an drei Abenden im Jahr
In Berlin kann ab sofort an drei Abenden im Jahr öffentlich länger gefeiert werden. Wie die Senatsverwaltung für Mobilität und Umwelt mitteilte, ist bereits am Sonntag, 30. März eine Änderungsverordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien in Kraft getreten.
Das habe damit zu tun, weil die neue Regelung bereits in der Walpurgisnacht am 30. April erstmals gelten soll. Die Änderung ermöglicht es neben dem Vorabend des 1. Mai auch am 21. Juni (Mittsommernacht, Fête de la Musique) und am 2. Oktober, dem Vorabend des Tags der Deutschen Einheit, bis Mitternacht auch lautere "geräuschintensive Veranstaltungen im Freien" abzuhalten. Für den 21. Juni gilt die Regelung allerdings nur, soweit der Folgetag ein Sonn- oder Feiertag ist. In diesem Jahr ist das der Fall.
"Ausgelassenes Reinfeiern" ermöglichen
Die zuständige Senatorin Ute Bonde (CDU) verwies darauf, dass die Feiertage am 1. Mai und 3. Oktober für ganz Deutschland "und dem Land Berlin im speziellen eine sehr besondere Bedeutung" haben. Nun möchte man ein "ausgelassenes 'Reinfeiern'" in die Feiertage ermöglichen.
Auch der 21. Juni sei für das Land Berlin "aus musikkultureller Sicht von besonderer Wichtigkeit". Die Einschränkung, dass an dem Tag nur bis Mitternacht laut öffentlich gefeiert werden darf, wenn der Folgetag kein Werktag ist, diene dazu, "den Ruheschutzinteressen der von der Veranstaltung betroffenen Nachbarschaft gerecht zu werden".
Auch Kultursenator Joe Chialo (CDU) äußerte sich mit der Bemerkung "Berliner Nächte sind lang". Er freue sich sehr, dass die Neuregeulung der Verordnung künftig ermögliche, "dass wir die Zeit dieser Feste gebührend bis in die Nacht feiern können".Sie seien fester Bestandteil der Berliner Kultur.