Gesetz von Minister Lauterbach Bundesrat macht Weg für Krankenhausreform frei
Letzte Hürde genommen: Der Bundesrat hat die umstrittene Krankenhausreform passieren lassen. Der Bundestag hatte dem Vorhaben von Minister Lauterbach bereits zugestimmt. Nun soll die Reform schrittweise umgesetzt werden.
Der Bundesrat hat den Weg für die umstrittene Krankenhausreform freigemacht. Die Länderkammer ließ das Gesetz für eine Neuordnung der Kliniken passieren. Bei der Abstimmung kam ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht auf die nötige Mehrheit.
Das Gesetz war bereits von der Ampelkoalition im Bundestag beschlossen worden.
Mehr Spezialisierung
Die Reform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kann damit umgesetzt werden. Sie soll finanziellen Druck auf die Kliniken mindern und mehr Spezialisierung durchsetzen. Im Kern soll die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll Anreize zu immer mehr Fällen und medizinisch teils nicht optimalen Eingriffen beseitigen.
Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen werden daher auch neue "Leistungsgruppen" sein. Sie sollen Klinikbehandlungen genauer beschreiben und bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben dafür absichern - etwa beim Fachpersonal oder der Behandlungserfahrung.
Kommen soll zudem ein milliardenschwerer "Transformationsfonds", um die Neuorganisation finanziell zu unterstützen.
Kontroverse Diskussion
In der Sitzung der Länderkammer hatte es zuvor eine kontroverse Debatte gegeben. Lauterbach appellierte, das Gesetz passieren zu lassen. Es gehe um "die einmalige Chance, Zehntausenden Menschen pro Jahr eine bessere Versorgung zukommen zu lassen". Bei möglichen Änderungen müsse man ehrlich sein: Dabei gehe es um den Kern der Reform. Wenn diese Änderungen vorgenommen würden, brauche man die Reform nicht mehr.
Bei der Abstimmung wurde das Votum Thüringens nicht mitgezählt, da das Land nicht einheitlich abstimmte, wie Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger (SPD) feststellte.
Mehrere Länder meldeten Kritikpunkte an. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte etwa: "Wir brauchen diese Reform, aber es gibt nach wie vor wenige Punkte, die unbedingt nachgebessert werden müssen." Sonst führe das Gesetz zu Verwerfungen in der Krankenhauslandschaft. Konkret gehe es um Änderungen bei Vorgaben zu Fachärzten, die in ländlichen Regionen derzeit einfach nicht erreichbar seien.
Anrufung des Vermittlungsausschusses
Bayern hatte den Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Ressortchefin Judith Gerlach (CSU) wies unter anderem auf akute Finanznot bei vielen Kliniken hin. "Der Bund hätte längst ein Soforthilfeprogramm vorlegen müssen."
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) warnte, es dürfe nicht passieren, dass bestehende Versorgungsungleichheiten zwischen Ost und West verschärft werden.
Für Baden-Württemberg monierte der Bevollmächtigte beim Bund, Rudi Hoogvliet (Grüne), man könne die Folgen der Reform weiterhin nicht seriös abschätzen.
Zustimmung aus mehreren Ländern
Der rheinland-pfälzische Minister Clemens Hoch (SPD) warb dagegen um Unterstützung für die Reform und mahnte, das Ergebnis eines zweijährigen Arbeitsprozesses nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Benötigt würden auch kurzfristige finanzielle Effekte des Gesetzes.
Der niedersächsische Minister Andreas Philippi (SPD) warnte, wenn die Reform in den Vermittlungsausschuss geschoben werde, dann sei sie "politisch tot".
Vor der Abstimmung sorgte eine Personalie in Brandenburg für Aufsehen. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) entließ Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Nach Informationen des rbb wollte Woidke damit verhindern, dass sich Nonnemacher in der Bundesratssitzung offiziell gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausspricht.
Umsetzung in mehreren Schritten
In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Januar 2025. Umgesetzt werden soll die neue Struktur aber erst über mehrere Jahre bis 2029. Für die Patientinnen und Patienten wird sie also nicht sofort spürbar. Das Netz der 1.700 Krankenhäuser dürfte damit auch kleiner werden.
Vielen Krankenhäusern machen seit längerem Finanznöte, nicht belegte Betten und Personalmangel zu schaffen. Die Länder und die Klinkbranche hatten auch eine Überbrückungsfinanzierung für die Krankenhäuser bis zum Greifen der Reform gefordert.