Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte "ePA".
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Nach Startschwierigkeiten E-Patientenakte soll am 29. April bundesweit starten

Stand: 15.04.2025 20:58 Uhr

Nach einer verlängerten Testphase soll die elektronische Patientenakte nun bundesweit kommen. Ab dem 29. April soll sie überall nutzbar sein, ab Oktober ist der Einsatz in Arztpraxen und Kliniken verpflichtend. Was soll die E-Akte bringen?

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab Ende April in ganz Deutschland genutzt werden können und ab Oktober in Arztpraxen und Kliniken verpflichtend werden. Das geht aus einem in Berlin bekanntgewordenen Brief des scheidenden Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) an die Gesellschafter der Digitalagentur Gematik hervor, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreibt. 

Bundesweit hätte die E-Akte ursprünglich Mitte Februar an den Start gehen sollen. Der Starttermin wurde jedoch aufgrund technischer Probleme verschoben.

Was ist seit Anfang des Jahres passiert?

Seit dem 15. Januar bekommen alle gesetzlich Versicherten die E-Akte automatisch. Etwa 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten in ganz Deutschland haben bisher eine ePA von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen. Die Nutzung für Patientinnen und Patienten ist jedoch freiwillig.

Seit Mitte Januar wird die ePA auch in drei Modellregionen - Franken, Hamburg sowie in Teilen Nordrhein-Westfalens - getestet. Die Tests in den Modellregionen hätten "wertvolle Erkenntnisse" geliefert, betont Lauterbach in seinem Brief. In Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hätten Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden können, die Voraussetzung für die bundesweite Nutzung der ePA seien. Seit dem Start der Pilotphase sind die Zugriffe auf die E-Akten nach Angaben der mehrheitlich bundeseigenen Digitalagentur Gematik Schritt für Schritt kräftig gestiegen.

Bei der Umsetzung hat es jedoch immer wieder gehakt, berichteten etwa die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Die Arztpraxen meldeten technische Probleme oder Schwierigkeiten bei der Integration in die Praxisabläufe, heißt es von der KV Westfalen-Lippe. Zum Teil könne zudem nicht auf E-Akten zugegriffen werden oder es gebe lange Ladezeiten.

Was bringt die E-Akte?

In der Akte ist die gesamte Krankengeschichte eines Patienten per Knopfdruck einsehbar - von Behandlungen und Operationen über Vorsorgeuntersuchungen, Röntgenbilder bis zu verschriebenen Medikamenten.

Über die Smartphone-App ihrer Krankenkasse können die Versicherten Zugriffsrechte zudem widerrufen oder selbst festlegen, welche Mediziner wie lange Einsicht bekommen sollen. Auf diese Weise können sie auch Dokumente in die E-Akte hochladen, zum Beispiel selbst geführte Blutdruck-Tagebücher oder wichtige Diagnosen aus der Vergangenheit. 

Der große Vorteil: Ärztinnen und Ärzte könnten auch bei neuen Patienten sofort sehen, was bisher gemacht wurde, wo Risiken liegen und zusätzliche Vorsorge sinnvoll ist. Bei der Verschreibung von Medikamenten können sie zudem erkennen, ob unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln drohen. Und bei Notfällen können sich die Behandelnden schnell über die Lage informieren - auch wenn der oder die Betroffene womöglich nicht ansprechbar ist.

Kann man widersprechen?

Ja, die Krankenkassen müssen ihre Mitglieder über Widerspruchs-Möglichkeiten informieren. Die meisten Versicherten haben deshalb bis Januar Post bekommen. Sie konnten dann in der Regel per Online-Formular oder per Post an ihre Kasse der Anlegung widersprechen. Der Widerspruch bleibt aber auch nachträglich möglich: Die Kassen müssen die ePA dann inklusive aller Daten löschen.

Sind die Daten sicher?

Die Daten werden laut Gesundheitsministerium auf sicheren Servern gespeichert und in der ePA verschlüsselt abgelegt. Computerspezialisten und verschiedene Organisationen aus dem Gesundheitswesen hatten vor dem Start in den Modellregionen vor Sicherheitslücken gewarnt. Unbefugte könnten demnach Zugriff auf alle E-Akten bekommen. Lauterbach hatte bereits mitgeteilt, entsprechende Sicherheitsprobleme für den Massenzugriff seien gelöst.

Quelle: AFP, dpa

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten die tagesthemen am 15. April 2025 um 22:15 Uhr.