Fieber, Schnupfen, Übelkeit Wann Kinder zu krank für die Kita sind
In Herbst und Winter sind viele Kita-Kinder erkältet. Doch nicht alle Regeln zum Umgang mit verschnupften Kindern sind medizinisch sinnvoll. Ratschläge von einem Kinderarzt.
Die kalte Jahreszeit bringt regelmäßig Erkältungs- und Krankheitswellen, die auch vor Kindertagesstätten nicht Halt machen. Sowohl bei den Kindern als auch beim Personal macht sich das bemerkbar.
Unter Eltern kursieren viele Regeln, die angeblich bestimmen sollen, wann Kinder zu Hause bleiben müssen. Doch nicht alle diese Regeln sind aus medizinischer Sicht nachvollziehbar. Stefan Buchner, Kinderarzt und Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte in Rheinland-Pfalz, klärt im Gespräch mit dem SWR über die häufigsten Mythen auf.
Was bedeutet die Farbe des Nasensekrets wirklich?
Ein weit verbreiteter Mythos betrifft die Farbe des Nasensekrets, umgangssprachlich auch Rotz genannt: Ist es durchsichtig, sei das in Ordnung, ist es jedoch gelb oder grün, sollte das Kind zu Hause bleiben. Stimmt das so? Kinderarzt Buchner erklärt: "Es hängt vor allen Dingen von der Menge des Nasensekrets ab. Wenn da ein kleines bisschen Gelb in der Nase sitzt, heißt das nicht, dass das gleich ansteckend sein muss."
Nasensekret verfärbt sich, wenn Überreste von Immunzellen, Schleimhautzellen und abgetöteten Krankheitserregern mit dem Schleim ausgeschwemmt werden. Tatsächlich deute ein gelbliches oder grünliches Sekret aber oft sogar darauf hin, dass der Infekt bald überstanden sei, so der Kinderarzt.
Entscheidender als die Farbe des Schleims ist daher vielmehr der Gesamtzustand des Kindes: "Wenn ein Kind einen massiven Schnupfen hat und sich eigentlich gar nicht mehr auf den Kindergarten konzentrieren kann, dann sollte es zu Hause bleiben", erklärt Buchner. Ebenso zu Hause bleiben solle das Kind bei Schmerzen, starker Müdigkeit oder bei stärkerem Fieber.
Ein leichter, anhaltender Schnupfen oder leichte Erkältungssymptome seien hingegen kein Grund für einen Kita-Ausschluss. "Der Kindergarten ist keine infektfreie Zone. Das heißt, es ist ja auch gewollt, dass das Immunsystem trainiert wird", so Buchner.
Wann ist ein Hautausschlag ärztlich abzuklären?
Bei akut auftretenden Hautausschlägen lautet die verbreitete Regel, dass das Kind zu Hause bleiben muss. Dem stimmt auch der Kinderarzt Buchner zu. Denn hinter einem Hautausschlag steckt häufig eine Virusinfektion, und die ist ansteckend.
Andere Ursachen für einen Hautausschlag können Reizungen, Allergien, Bakterien oder Pilzinfektionen sein. Selbst wenn der Verdacht nahe liegt, dass es sich um ein typisches Krankheitsbild handelt, wie etwa einem Ausschlag nach dem sogenannten Dreitagefieber, sollte eine ärztliche Untersuchung erfolgen, empfiehlt der Kinderarzt.
Dürfen Geschwisterkinder trotzdem in die Kita?
Eine häufige Frage betrifft den Umgang mit gesunden Geschwisterkindern. Ein Kind ist krank, das andere aber gesund. Darf das gesunde Geschwisterkind nun trotzdem in den Kindergarten? Die klare Antwort des Experten: "In der Regel dürfen Kinder, solange sie gesund sind, in den Kindergarten gehen, auch wenn ein Geschwisterkind akut erkrankt ist - bis auf ganz, ganz wenige Ausnahmen."
Fieber: Wann darf ein Kind wieder in die Kita?
Fieber beginnt ab einer Körpertemperatur von 38 Grad. Viele Eltern behalten ihre Kinder dann zu Hause. Ob das immer notwendig ist, darüber gibt es unterschiedliche Angaben: Ohne weitere Krankheitssymptome könne ein Kind bei niedrigerem Fieber um 38 Grad noch in die Betreuung gegeben werden, so die Initiative Kita-Gesundheit des Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit.
Ab einer Körpertemperatur von 39 Grad und mit deutlichen Krankheitsanzeichen bedarf es einer familiären Betreuung, so die Initiative. Kinderarzt Buchner empfiehlt, das Kind bereits ab einem Grenzwert von 38.5 Grad Fieber zu Hause zu behalten. Letztendlich obliegt die Entscheidung aber der Kita, ob dort ein Kind mit Fieber betreut werden kann.
Ist das Fieber dann auskuriert, dann sollte das Kind nicht sofort zurück in die Kita, so der Kinderarzt. "Wir empfehlen in der Regel 24 bis 48 Stunden zu warten und zu sehen, dass das Kind wirklich fit ist, dass das Fieber auch wegbleibt und dass der Infekt, den es durchgemacht hat, auch wirklich auskuriert ist."
Eine zu frühe Rückkehr in die Kita führe häufig dazu, dass das Kind bereits am frühen Nachmittag wieder abgeholt werden muss, weil das Fieber erneut auftritt.
Magen-Darm-Infekte richtig einschätzen
Bei Durchfall und Erbrechen gilt ebenfalls: Erst wenn die Beschwerden abgeklungen sind, darf das Kind wieder in die Kita. Kinderarzt Buchner empfiehlt eine 48-stündige Beschwerdefreiheit als Richtlinie. "Magen-Darm-Infekte sind am Anfang besonders anstrengend. Da werden die meisten Viren ausgeschieden. Im Verlauf wird das dann deutlich besser", erklärt Buchner.
Wie sich eine Infektion vorbeugen lässt
Zur Prävention von Infekten im Kindergartenalltag empfiehlt der Kinderarzt die grundlegenden Hygienemaßnahmen: regelmäßiges Händewaschen, besonders nach der Rückkehr aus der Kita sowie das Vermeiden von direktem Anniesen oder Anhusten. Auch wenn dies bei kleinen Kindern nicht immer perfekt klappt, können sie bereits früh lernen, beispielsweise in die Ellenbeuge zu husten.
Doch den perfekten Tipp gebe es nicht, betont der Kinderarzt. Er empfiehlt einen ganzheitlichen Ansatz, um das Immunsystem des Kindes zu stärken: ausgewogene Ernährung, regelmäßige Bewegung und frische Luft - auch bei Wind und Wetter. Außerdem könne eine moderate Raumtemperatur zu Hause die natürliche Abhärtung unterstützen, so Buchner. Dazu solle das Kinderzimmer nachts nicht wärmer als 18 Grad sein, so die Empfehlung des Portals kindergesundheit-info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Zusätzliche Vitaminpräparate würden hingegen nicht helfen, so Buchner.
Krankenkasse übernimmt Kinderkrankentage
Damit berufstätige Eltern in Sorge um Fehltage bei der Arbeit nicht ihr Kind krank in die Kita bringen, gibt es das Anrecht auf Kinderkrankentage. Paaren mit Kindern stehen 2024 und 2025 je Elternteil gesetzlich 15 Arbeitstage pro Kind zu Verfügung, alleinerziehenden Eltern 30 Arbeitstage pro Kind. Gesetzlich krankenversicherte Eltern können so etwa 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts von ihrer Krankenkasse zurückerhalten