Unnötige Kosten für Kunden Klage gegen Betreiber von service-rundfunkbeitrag.de
Ein Unternehmen bietet online Serviceleistungen zum Thema Rundfunkbeitrag an - und kassiert dafür 29,99 Euro. Dabei sind Änderungen beim offiziellen Beitragsservice kostenlos. Verbraucherschützer haben deshalb Klage eingereicht.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen das Unternehmen SSS-Software Special Service erhoben. Es betreibt die Webseite service-rundfunkbeitrag.de und verlangt dort 29,99 Euro für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim Beitragsservice für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk - obwohl dies beim offiziellen Anbieter kostenlos ist.
Auf der Webseite sei nicht klar erkennbar, dass der Service kostenpflichtig ist, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Verbraucher könnten daher den Widerruf erklären und ihr Geld zurückbekommen.
Bereits gezahltes Geld sollte zurückverlangt werden
Bislang sind nach Schätzungen des vzbv mehr als 90.000 Menschen auf die Webseite hereingefallen. Die Seite service-rundfunkbeitrag.de wurde demnach bis vor kurzem bei der Onlinesuche nach "Rundfunkbeitrag anmelden" bei Google ganz oben angezeigt. Dort gibt es dann Formulare, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher etwa eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio veranlassen können.
"Dass der Anbieter dafür 29,99 Euro verlangt, ist nicht klar genug erkennbar", erklärte Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des vzbv. "Wer Geld bereits bezahlt hat, sollte das zurückverlangen." Nötig sei die Erklärung des Widerrufs. Die Verbraucherzentrale stellt dafür auf ihrer Internetseite einen Musterbrief zur Verfügung. Das Unternehmen habe angekündigt, Widerrufserklärungen für bis zum 27. Juni geschlossene Verträge zu akzeptieren.
Für Firmen wird der Beitrag nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge berechnet. Eine Befreiung von der Beitragspflicht aus sozialen Gründen ist möglich.
Der Rundfunkbeitrag wird durch den Beitragsservice eingezogen, der die Einnahmen an ARD, ZDF und Deutschlandradio verteilt. Im Jahr 2023 nahm der Beitragsservice insgesamt rund 9,02 Milliarden Euro ein - ein Plus von 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. ARD, ZDF und Deutschlandradio erhielten davon 8,85 Milliarden Euro. An die Landesmedienanstalten, die für die Aufsicht über den privaten Rundfunk zuständig sind, flossen 170 Millionen Euro.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2018 in einem grundsätzlichen Urteil, dass der Rundfunkbeitrag rechtens ist.
Firma reagierte nicht auf Abmahnung
Nach Ansicht des vzbv muss die intransparente Darstellung der Kosten auf der Webseite untersagt werden. Der vzbv und die Verbraucherzentrale Sachsen hatten das Unternehmen hinter der Webseite daher bereits abgemahnt. Die SSS-Software Special Service habe aber keine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben, daher erhob der vzbv nun Klage beim Oberlandesgericht Koblenz.
Zudem prüfen die Verbraucherschützer eine Sammelklage, sollten die angekündigten Rückzahlungen nicht fließen. Bei einer erfolgreichen Sammelklage erhalten teilnehmende Verbraucher direkt eine Zahlung.
Die Webseite service-rundfunkbeitrag ist nach wie vor erreichbar. Dort findet sich unter dem Abschnitt "Weitere Informationen", also quasi im Kleingedruckten, ein Abschnitt mit einem "wichtigen Hinweis", in dem erklärt wird, dass Änderungen, Anmeldungen und Mitteilungen rund um den Rundfunkbeitrag "auch direkt und kostenfrei" über den Rundfunkbeitragservice erledigt werden könnten. Die angebotenen kostenpflichtigen Dienstleistungen der Webseite seien dafür nicht erforderlich.