Karlsruhe weist Eilanträge ab Weg für europäisches Einheitspatent frei
Deutschland steht einem europäischen Einheitspatent nicht mehr im Weg. Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge gegen das vorgesehene Einheitliche Patentgericht zurückgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht gibt endgültig grünes Licht für den Start des europäischen Einheitspatents. Die Karlsruher Richterinnen und Richter lehnten per Beschluss zwei neue Eilanträge wegen des vorgesehenen Einheitlichen Patentgerichts ab, teilte das Gericht heute mit.
In der Mitteilung heißt es, zur Begründung führe der Senat aus, dass die Verfassungsbeschwerden in der Hauptsache unzulässig seien, weil die Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung ihrer Grundrechte "nicht hinreichend substantiiert" dargelegt hätten.
Steinmeier kann Gesetz unterzeichnen
Damit steht auch fest, dass es keine Prüfung im Hauptverfahren mehr geben wird. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kann das im November und Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz dazu nach monatelanger Wartezeit nun ausfertigen. Der Zweite Senats hatte ihn im Januar gebeten, damit zu warten, bis über die Eilanträge entschieden ist. Dem war der Bundespräsident nachgekommen.
Das Einheitspatent, an dem sich mit Ausnahme von Spanien und Kroatien alle EU-Staaten beteiligen, soll die Kosten für das Anmelden einer Erfindung nach Angaben der EU-Kommission um bis zu 32.000 Euro senken. Die Idee ist, dass jeder Inhaber eines europäischen Patents zentral einen Antrag auf einheitliche Wirkung stellen kann. Damit gilt es auf einen Schlag in allen teilnehmenden Staaten. Die mühsame nationale Zertifizierung in jedem einzelnen Land entfällt.
Ein einheitlicher europäischer Patentschutz ist bereits seit Mitte der 1970er Jahre in Planung. Vorbehaltlich der deutschen Zustimmung sollte das europäische Einheitspatent Anfang 2022 starten.