Bundesbank in Frankfurt am Main

Mehr finanzieller Spielraum Bundesbank will Reform der Schuldenbremse

Stand: 04.03.2025 13:40 Uhr

Marode Straßen, mehr Geld für Verteidigung - der finanzielle Bedarf in Deutschland ist groß. Die Bundesbank schlägt daher vor, die Schuldenbremse neu zu regeln. Das könnte frischen Wind in die Sondierungen von Union und SPD bringen.

Ende Februar hatte die Bundesbank es bereits angekündigt, nun hat sie Taten folgen lassen und einen Vorschlag zur Reform der Schuldenbremse vorgelegt. Ein entsprechendes Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Im Kern schlägt die Bundesbank höhere Verschuldungsspielräume vor, "die allerdings zum guten Teil für zusätzliche Sachinvestitionen reserviert sind". Orientieren soll sich die Neuverschuldung daran, ob die Staatsverschuldung über oder unter 60 Prozent der Wirtschaftsleistung liegt. Diese Marke ist in den EU-Maastricht-Verträgen als Verschuldungsgrenze festgezurrt.

Bundesbank: Mögliche Kreditaufnahme anheben

Die seit 2009 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse erlaubt dem Bund nur begrenzt neue Kredite: Die jährliche Neuverschuldung darf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten.

Die Bundesbank hält es für stabilitätspolitisch vertretbar, die Grenze für die strukturelle Nettokreditaufnahme des Bundes bei Schuldenquoten unter 60 Prozent auf bis zu 1,4 Prozent des BIP anzuheben. Oberhalb von 60 Prozent sieht die Notenbank die Begrenzung bei 0,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Kreditspielraum könnte deutlich größer werden

Im günstigsten Fall könnte eine solche Reform der Schuldenbremse nach Berechnungen der Bundesbank den Kreditspielraum des Staates bis 2030 um rund 220 Milliarden Euro im Vergleich zum aktuellen Stand erhöhen. Selbst bei einer Schuldenquote von mehr als 60 Prozent wären es noch rund 100 Milliarden Euro.

Die Bundesbank betont, die EU-Schuldenregeln stünden nicht infrage, die 60-Prozent-Regel sei "zentraler Orientierungspunkt der Vorschläge". Bei einer Schuldenquote über 60 Prozent müsse die Obergrenze so gewählt sein, "dass sie die Schuldenquote wieder unter 60 Prozent zurückführt".

Bereits 2022 Vorschlag

Es ist nicht das erste Mal, dass die Bundesbank einen Vorschlag zur Reform der Schuldenbremse unterbreitet. Das aktuelle Papier baut auf Überlegungen der Notenbank von 2022 auf.

Damals fand die Bundesbank es stabilitätspolitisch vertretbar, die Grenze für die strukturelle Nettokreditaufnahme des Bundes bei Schuldenquoten unter 60 Prozent auf bis zu 1,0 Prozent des BIP anzuheben. Oberhalb von 60 Prozent war eine Grenze von 0,5 Prozent des BIP vorgesehen.

Der Sinn der Schuldenbremse

Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse soll verhindern, dass der Schuldenberg so groß wird, dass der Staat immer neue Kredite aufnehmen muss, um diesen abzutragen.

Die konjunkturelle Komponente der Schuldenbremse erlaubt jedoch die Aufnahme zusätzlicher Schulden während eines konjunkturellen Abschwungs. Diese müssen im Falle einer besseren wirtschaftlichen Lage wieder zurückgeführt werden. Zudem kann die Schuldenbremse "im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notlagen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen", ausgesetzt werden.

Diese Ausnahmeregelung wurde in den Jahren 2020 bis 2022 genutzt - zunächst wegen der Corona-Pandemie, dann, um die wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine inklusive Energiekrise abzufedern. Für das Feststellen einer Notlage reicht im Bundestag eine einfache Mehrheit.

Für eine Reform der Regelungen zur Schuldenbremse im Grundgesetz sind hingegen zwei Drittel der Stimmen im Bundestag nötig. Eine solche Mehrheit haben die potenziellen Regierungspartner SPD und Union im neuen Bundestag selbst mit den Grünen nicht. Sie wären auf Stimmen von AfD und Linkspartei angewiesen, die zusammen eine Sperrminorität haben.

Reform der Schuldenbremse oder Sondervermögen?

Der aktuelle Vorschlag der Bundesbank könnte neuen Schwung in die Sondierungen von Union und SPD bringen. Wie die kommende Bundesregierung mehr finanziellen Spielraum bekommen kann, ist eine zentrale Frage in den Verhandlungen.

Dabei sind offenbar Sondervermögen im Gespräch. Auch diese müssten im Grundgesetz verankert werden. Anders als die Union hält die SPD aber grundsätzlich eine Reform der Schuldenbremse für den besseren Weg.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 04. März 2025 um 13:55 Uhr.