
Saarland Oberverwaltungsgericht legt Begründung für Grubenwasser-Urteil vor
Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hält die potenziellen Gefahren durch den geplanten Grubenwasseranstieg für beherrschbar. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass das Gericht die letzten drei noch verbliebenen Klagen gegen den Anstieg abgewiesen hat. Nun liegt auch die Begründung des Oberverwaltungsgerichtes vor.
Yvonne Schleinhege-Böffel
Nach Auswertung zahlreicher Gutachten sowie der Anhörung verschiedener Gutachter komme das Oberverwaltungsgericht zu dem Entschluss, dass in den betroffenen Kommunen durch Bodenbewegungen oder Erschütterungen keine schweren Schäden zu fürchten seien, heißt es in einer Mitteilung.
Geklagt hatten die Gemeinden Nalbach, Saarwellingen und die Stadt Lebach. Sie waren während der aktiven Bergbauzeit im Umfeld der Primsmulde am stärksten von Erschütterungen und Grubenbeben betroffen.
Kommunen müssen über weitere juristische Schritte entscheiden
Der Anwalt der drei Kommunen, Rolf Friedrichs, zeigte sich im SR-Interview enttäuscht. Die Kommunen müssten nur in ihren Gremien, sprich in den Gemeinde- und Stadträten entscheiden, ob sie weitere juristische Schritte gehen wollen. Möglich wäre eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.
Der Landesverband der Bergbaubetroffenen im Saarland spricht in einer Mitteilung von einer inakzeptablen Entscheidung des Gerichtes, die Sorgen der betroffenen Bürger und Kommunen würden nicht ernst genommen.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Rundschau im Radio am 03.04.2025 berichtet.
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