Saarland Gemeinden suchen Wahlhelfer für Bundestagswahl
Ende Februar findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Landesweit werden rund 10.000 Menschen in den Wahllokalen als Helfer gebraucht. Wie es in den einzelnen Städten aussieht.
Mit Informationen von Sabine Wachs
Die Stadt Merzig hat am Vormittag ihren Aufruf zur gezielten Suche nach Wahlhelfern für die vorgezogene Bundestagswahl im Februar auf seiner Internetseite veröffentlicht. In der Stadt wurden bereits alle Beschäftigten der Stadtverwaltung zum Dienst als Wahlhelfer verpflichtet. Der Aufruf an die Bevölkerung soll zudem im Stadtblatt veröffentlicht werden.
In Sankt Wendel läuft die Suche bereits über die Ortsvorsteher. Wie die Stadt auf SR-Anfrage mitteilt, haben sich so schon etliche Wahlhelfer gefunden. In zwei Wochen will die Stadt dann noch einen offiziellen Aufruf starten.
Saarlouis hat genug Helfer
In Saarlouis sei das voraussichtlich nicht nötig, sagte die Stadt dem SR, es gebe einen festen Bestand aus Verwaltungsmitarbeitern und Privatpersonen, die schon seit Jahren als Wahlhelfer tätig sind, zudem hätten sich auch schon unaufgefordert weitere Freiwillige meldet.
Homburg beginnt kommende Woche mit der Suche nach Wahlhelfern. Aktuell ist die Stadt nach eigenen Angaben dabei, den Bedarf zu ermitteln. Da die Wahlen in den Fastnachtsferien stattfinden, wird Homburg voraussichtlich mehr Briefwahlbüros einrichten, als bei den vergangenen Wahlen.
Auch die Stadt Saarbrücken bereitet sich auf die Wahlen vor. Die Suche nach Wahlhelfern soll schnellstmöglich starten, heißt es dort.
Wer kann Wahlhelfer werden?
Wahlhelfer kann jeder werden, der für die jeweilige Wahl, in dem Fall also für die Bundestagswahl, wahlberechtigt ist, und nicht selbst auf dem Wahlzettel steht.
Viele Gemeinden rekrutieren ihre Wahlhelfer etwa bei Angestellten aus der Verwaltung oder aus Parteien. Interessierte können sich aber auch freiwillig als Wahlhelfer melden. Ausführliche Infos haben wir hier zusammengestellt.
Ein Thema in der SR info Rundschau auf SR 3 Saarlandwelle am 20.11.24.