
Hessen Städtische Wohnbaugesellschaft ABG Frankfurt: Dem Gemeinwohl oder Profit verpflichtet?
Die ABG Frankfurt ist eines der größten kommunalen Wohnungsunternehmen in Deutschland. Sich selbst sieht die Holding als Firma mit Profitabsicht und vergibt Aufträge in Millionenhöhe ohne Ausschreibung. Dabei birgt das etliche Risiken.
ABG-Wohnungen sind begehrt in Frankfurt. Das städtische Unternehmen verlangt auf dem überhitzten Frankfurter Wohnungsmarkt vergleichsweise günstige Mieten. Trotzdem macht es Profit: 2023 lag der Überschuss bei rund 83 Millionen Euro. Und Profit sei auch das Ziel, teilte die ABG-Geschäftsführung auf hr-Anfrage mit. Die ABG sei "gewerblich tätig".
Die ABG ein normales Wirtschaftsunternehmen? Das sei "barer Unsinn", sagt Gert Reeh, der Vorsitzende des hessischen Landesverbands des Deutschen Mieterbunds. Die ABG sei dem Gemeinwohl verpflichtet und müsse die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger mit Wohnraum versorgen. Reeh verweist auf den Gesellschaftsvertrag, der dies so vorschreibe.
Obwohl die ABG zu 99,99 Prozent der Stadt Frankfurt gehört, fühlt sie sich offenbar nicht der Allgemeinheit verpflichtet. Zwar baue das Unternehmen auch Sozialwohnungen. Aber das bedeute nicht, "dass im Allgemeininteresse liegende Aufgaben wahrgenommen werden", so die ABG-Pressestelle. Die ABG sei ein normaler Marktteilnehmer. Für Sozialwohnungen gebe es wie für andere Wohnungen auch einen breiten Markt.
Unternehmenssprecher: "Kein öffentlicher Auftraggeber"
Das Selbstverständnis der ABG hat durchaus Konsequenzen. Anders als andere städtische Unternehmen, etwa der Energieversorger Mainova, schreibt die ABG ihre Aufträge nicht öffentlich aus.
Eigentlich sind öffentliche Unternehmen dazu nach dem EU-Vergaberecht verpflichtet, sobald der Auftragswert eine bestimmte Schwelle überschreitet. Aber das gelte für die ABG nicht, sagt ein Unternehmenssprecher. Sie sei ja "kein öffentlicher Auftraggeber".
In Karlsruhe bekam ein Kläger Recht
Andere kommunale Wohnungsbauunternehmen in Deutschland argumentieren ebenso wie die ABG und schreiben ihre Aufträge nicht öffentlich aus. In Karlsruhe kam es deswegen zu einem Streit vor dem Oberlandesgericht.
Dort wurde die städtische Wohnungsgesellschaft von einem Gartenbauunternehmer verklagt, das sich bei einer Auftragsvergabe übergangen fühlte. Das Gericht gab dem Unternehmer Recht: Die Wohnungsgesellschaft sei öffentlich und müsse ausschreiben.
Auch wenn jeder Einzelfall für sich betrachtet werden muss, sieht Anwalt Klaus Scherf Parallelen zur ABG. Auch das Karlsruher Unternehmen wurde von der Stadt gegründet, um breite Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum zu versorgen, und gehöre ausschließlich der Stadt, sagt der Stuttgarter Anwalt, der das Urteil erstritten hat: "Das OLG nahm an, dass die Stadt, der die Gesellschaft gehört, deren Zahlungsunfähigkeit aller Voraussicht nach nicht in Kauf nehmen, sondern diese bei Zahlungsproblemen stützen würde." Eine Annahme, die auch in Frankfurt zutreffen würde, sollte die ABG in wirtschaftliche Schieflage geraten.
Rechnungshof grundsätzlich für Ausschreibungen
Ob die Pflicht zum Ausschreiben auch für die ABG gilt? Walter Wallmann, der Präsident des Hessischen Rechnungshofs, will sich da nicht festlegen. Die Rechtsprechung sei nicht eindeutig, sagt er.
Grundsätzlich ist Wallmann für öffentliche Ausschreibungen - aus mehreren Gründen: Sie sorgten für Transparenz, für fairen Wettbewerb, für eine günstige Beschaffung, also niedrigere Preise. Und sie könnten Korruption verhindern. Den Beteiligten werde es erschwert, die Auftragsvergabe an Schmiergeld zu knüpfen.
Aufsichtsrat sieht kein Problem
Der oberste Kontrolleur der ABG ist der Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef (SPD). Er steht an der Spitze des Aufsichtsrats. Josef scheint an der privatwirtschaftlichen Ausrichtung des Unternehmens nichts auszusetzen zu haben.
Auf eine hr-Anfrage lässt Josef den Planungsdezernenten Markus Gwechenberger antworten. Der SPD-Politiker wiederholt fast im Wortlaut die ABG-Argumente. Die Holding müsse nicht ausschreiben, weil sie kein öffentlicher Auftraggeber sei.
Die ABG hat eine interne Beschaffungsrichtlinie, wie das Unternehmen betont. Abhängig vom Auftragswert sei die Vergabe dort genau geregelt: "von der Anzahl der Bieter über die Art und Weise des Vergabeprozederes bis hin zu Dokumentation und Freigaben". Der Korruption werde unter anderem dadurch vorgebeugt, dass man alle Vergaben durch eine Controllingstelle überwache. Dem hr möchte die ABG die Richtlinie auf Anfrage nicht zugänglich machen.
Kaum Informationen zu Großprojekt
Mit Informationen geizt das städtische Unternehmen auch bei seinem derzeit größten Bauprojekt, dem Neubauviertel Hilgenfeld am Frankfurter Berg. Dort möchte die ABG seit Jahren 850 Wohnungen errichten, aber bisher ist dort kein Rohbau zu sehen. Öffentliche Ausschreibungen: Fehlanzeige. Auf hr-Anfrage teilt die ABG nicht einmal die Eckdaten des Projekts mit, etwa zu den geplanten Kosten und zum Baubeginn.
Selbst künftige Mieter des Projekts tappen im Dunkeln. Die Genossenschaft GoN Artgenossen möchte am Hilgenfeld ein Haus von der ABG mieten und für gemeinschaftliches Wohnen nutzen. "Wir wissen nicht, zu welchen Konditionen gebaut wird", klagen Fred Schubert und Otmar Hitzelberger vom Vorstand der Genossenschaft. Sie wüssten auch nicht, wie hoch die Miete wird.
Genossenschaften geben auf
Enttäuschend findet es Schubert, dass Stadt und ABG die Genossenschaft so lange im Ungewissen lassen. Dabei ist ihr Wohnprojekt schon vor sechs Jahren für das Hilgenfeld ausgewählt worden. Stadt und ABG hatten 2019 zu einem Konzeptwettbewerb für gemeinschaftliche Wohnprojekte aufgerufen.
Vier weitere Initiativen erhielten den Zuschlag. Drei davon haben jedoch im Lauf der Jahre schon aufgegeben und sich aus dem Projekt zurückgezogen.
Haben die ABG und die Stadt Frankfurt das Interesse an dem Großprojekt verloren, das vor sechs Jahren mit großem Aufwand angestoßen wurde? Nach mehreren hr-Anfragen scheint die ABG nun doch ausgewählte Informationen geben zu wollen: Für Ende dieser Woche ist eine Pressemitteilung angekündigt.