Hessen Safari-Tourist aus Fulda erschossen: Mordurteil in Südafrika
In der Nähe des Kruger-Nationalparks in Südafrika wurde vor gut zwei Jahren ein Tourist aus Fulda erschossen. Ein Gericht hat nun einen Angeklagten wegen Mordes und anderer Straftaten verurteilt.
Das Amtsgericht in der südafrikanischen Stadt Kabokweni verurteilte den 37-Jährigen am Donnerstag wegen Mordes und außerdem wegen versuchten bewaffneten Raubüberfalls und illegalen Waffenbesitzes. Das Strafmaß will Richter Brian Mashile am 9. Dezember bekanntgeben.
Ursprünglich sollte das Strafmaß an diesem Freitag bekannt gegeben werden. Nach Angaben des Gerichts hatte die Verteidigung jedoch um eine längere Frist gebeten, um strafmildernde Argumente vorbereiten zu können.
Auf der Fahrt zum Nationalpark überfallen
Mit dem Schuldspruch findet der gewaltsame Tod eines 67 Jahre alten Urlaubers aus Fulda seinen juristischen Abschluss. Der Mann machte zusammen mit seiner Ehefrau im Oktober 2022 Safari-Urlaub in Südafrika.
Zusammen mit zwei weiteren Deutschen wurde das Ehepaar auf der Autofahrt zu einer Lodge im Kruger-Nationalpark überfallen. Die Urlauber sollten aus ihrem Fahrzeug aussteigen, doch sie weigerten sich und verriegelten stattdessen die Fahrzeugtüren. Schüsse fielen, der 67-Jährige wurde tödlich getroffen.
Ein Mann aus Fulda ist bei einem Überfall in diesem Auto erschossen worden.
Zwei Freisprüche
Der Prozess begann Mitte Juli in Kabokweni in der Nähe des Nationalparks. Damals standen noch drei Männer vor Gericht. Zwei der ursprünglich Angeklagten sprach der Richter Mitte November mangels Beweisen frei.
Dabei äußerte er auch Zweifel an der Arbeit der Polizei. Die Polizei habe Zeugen eingeschüchtert, manipuliert und unzureichend ermittelt.
Richter sieht Beweislage als gesichert
Bei dem nun verurteilten Angeklagten sah der Richter die Beweislage hingegen als gesichert an. Seine Aussage bei der Polizei habe erkennen lassen, dass er Täterwissen habe.
"Sie waren Teil der Menschen, die den Mord an dem Urlauber geplant haben, und das macht Sie zum Mörder, selbst wenn Sie nicht auf den Abzug gedrückt haben", wandte er sich in seiner Urteilsverkündung an den 37-Jährigen.
Alle drei Angeklagten hatten in dem Verfahren von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht und sich als nicht schuldig bezeichnet. Die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert.