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Baden-Württemberg Nach Mord in Heiligkreuzsteinach: Haftstrafe für Ehefrau des Opfers

Stand: 31.03.2025 19:03 Uhr

Das Landgericht Heidelberg hat am Montag eine Frau wegen Beihilfe zum Mord zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Sie soll dabei geholfen haben, ihren Mann zu töten.

Das Landgericht Heidelberg hat am Montag im Prozess um den Mord an einem 42-jährigen Mann in Heiligkreuzsteinach (Rhein-Neckar-Kreis) die Frau des Opfers verurteilt. Sie erhielt sieben Jahre und sechs Monate Haft wegen Beihilfe zum Mord. Das 42-jährige Opfer war im Juli vergangenen Jahres zu Hause in seinem Schlafzimmer in Heiligkreuzsteinach getötet worden.

Ehefrau soll von der Tat gewusst haben

Die jetzt verurteilte 39-Jährige ist die Ehefrau des Getöteten. Das Gericht geht davon aus, dass die 39-Jährige die Haupttäterin - eine 48-Jährige - dabei unterstützt hat, ihren Mann zu erstechen. Die Haupttäterin ist inzwischen tot. Die beiden Frauen waren miteinander eng befreundet.

Die 48-Jährige hatte offenbar zunächst angenommen, dass ihr späteres Mordopfer ihren eigenen Hund getötet habe. Daraufhin habe die 48-Jährige die Tat geplant, von der auch die 39-Jährige gewusst haben soll.

Gericht verhängt höhere Strafe als von Staatsanwaltschaft gefordert

Insgesamt soll die Haupttäterin mindestens 79 Mal auf den Ehemann ihrer Freundin eingestochen haben. Die verurteilte Ehefrau war, so das Gericht, im Schlafzimmer anwesend - offenbar ohne dabei einzugreifen. Später hat sie selbst die Polizei verständigt und angegeben, Einbrecher seien in dem Haus gewesen. Zuerst waren Polizei und Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass die 39-Jährige selbst die Täterin sein könnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess für die 39-jährige Angeklagte eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert:

Urteil: Mordprozess Heiligkreuzsteinach

Freispruch für die Mutter der Täterin

Im Prozess mitangeklagt war auch die 73 Jahre alte Mutter der Haupttäterin. Sie ist am Montag vom Gericht freigesprochen worden. Im Rahmen der Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft zunächst davon ausgegangen, dass die Seniorin in der Tatnacht vor dem Haus des Opfers Schmiere gestanden habe. Ihre Beteiligung an der Tat konnte jedoch laut Gericht nicht hinreichend belegt werden. 

SEK-Einsatz in Heiligkreuzsteinach im Sommer 2024

Mehr als einen Monat nach der Tat gab es eine spektakuläre Entwicklung: Im Heiligkreuzsteinacher Ortsteil Bärsbach versuchte die Polizei in Zusammenhang mit den Mordermittlungen das Wohnhaus der Hauptäterin am Waldrand zu durchsuchen. Damals war auch ein Spezialeinsatzkommando (SEK) vor Ort. Die 48-Jährige erschoss sich daraufhin selbst. Vorher hatte sie noch auf eine Polizistin geschossen und diese verletzt.

Prozess teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Teile des Prozesses fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unter anderem sagte die 15-jährige Tochter des Mordopfers und der angeklagten 39-Jährigen hinter verschlossenen Türen aus. Auch bei der Verlesung der Plädoyers war die Öffentlichkeit im Gerichtssaal nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

Sendung am Mo., 31.3.2025 16:30 Uhr, SWR4 BW Studio Mannheim

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