
Baden-Württemberg Discounter knickt ein: Lidl muss App-Rabatte besser kennzeichnen
Lidl hat sich mit der Verbraucherzentrale geeinigt und entgeht damit einem Prozess. In der Klage ging es um intransparente Preise in der Werbung.
Lidl mit Sitz in Bad Wimpfen (Kreis Heilbronn) verpflichtet sich, in seiner Werbung die Preise besser anzugeben und ist damit einer Gerichtsverhandlung entgangen. Die Verbraucherzentrale hatte geklagt, das Unternehmen verstoße gegen die Preisangabenverordnung.
Preis-Verwirrung in der Werbung - was gilt für wen?
Wer die Lidl-App nutzt, hat beim Einkaufen oft Vorteile, seien es günstigere Preise oder mehr Produkte zum gleichen Preis. In der Werbung kommt das allerdings nicht rüber. Auslöser für die Klage der Verbraucherzentrale vor dem Landgericht Heilbronn war Werbung für Lammlachse.
Der groß angegebene Preis habe demnach nur für Nutzer der App gegolten, was Nichtnutzer zahlen müssen, habe nur klein und durchgestrichen danebengestanden. Der durchgestrichene Preis sorge nur für Verwirrung und nicht für Transparenz, kritisierte die Verbraucherzentrale.
Lidl und Verbraucherzentrale einigen sich vor Verhandlung
Noch bevor es zur Verhandlung vor dem Landgericht Heilbronn kam, einigten sich Kläger und Beklagter allerdings. Lidl verpflichtet sich nun "in allen gedruckten Werbeprospekten bei allen Produkten den Gesamtpreis und den Grundpreis deutlich anzugeben, der für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gilt", schreibt die Deutsche Presseagentur (dpa). Ähnliche Verfahren laufen aktuell gegen die Discounter Penny und Rewe.
Sendung am Mi., 9.4.2025 6:00 Uhr, SWR4 BW am Morgen, SWR4 Baden-Württemberg