
Baden-Württemberg Aufreger für Hausbesitzer in Ulm: Mehr als 2.200 Beschwerden gegen Grundsteuer
Seit die Stadt Ulm rund 50.000 Grundsteuerbescheide verschickt hat, gehen beim Finanzbürgermeister massenhaft Beschwerden ein. Von Leuten, die jetzt mehr Grundsteuer zahlen müssen.
Der Finanzbürgermeister der Stadt Ulm, Martin Bendel, hat jede Menge Beschwerden auf dem Tisch. Denn seit der Reform der Grundsteuer B müssen zahlreiche Hausbesitzer mehr zahlen. Damit sind viele gar nicht einverstanden.
Die Stadt muss ausbaden, was sie gar nicht selbst angeordnet hat. Auslöser der Beschwerdewelle war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der besagte, dass die Grundsteuer B reformiert werden müsse.
Reform der Grundsteuer: Der "Bodenrichtwert" ist entscheidend
Danach waren die Finanzämter an der Reihe, sie müssen die Steuerreform umsetzen. Neu ist: Die Grundsteuer orientiert sich nicht mehr an dem Wert eines Hauses, sondern nur noch am sogenannten Bodenrichtwert. Und den legt ein städtischer Gutachterausschuss für jedes Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiet zonenweise fest.
Doch nicht jeder Eigentümer eines Grundstücks will die ihm zugewiesenen Bodenrichtwerte akzeptieren. Seitdem die Stadt Ulm Ende Januar die Grundsteuerbescheide an die rund 50.000 Eigentümer im Stadtgebiet verschickt hat, kümmern sich fast drei Stellen bei der Stadt ausschließlich darum, die Anträge und Widersprüche abzuarbeiten.
1.000 Beschwerden seien schriftlich eingegangen, 1.200 telefonisch, sagt der Ulmer Finanzbürgermeister Martin Bendel. Es könne noch bis zum Sommer dauern, bis man damit fertig sei.
Die Beschwerden gingen ein von Eigentümern, die ehemals weniger Grundsteuer zahlen mussten. Die "Belastungsverschiebung", wie Bendel es nennt, "ärgert die Leute natürlich". Das kann zum Beispiel Eigentümer von großen Grundstücken mit einem alten Haus treffen. Jetzt zählt nicht mehr, dass das Haus alt ist. Sondern nur noch die Grundstücksgröße in einer bestimmten Zone.
Die Belastungsverschiebung ärgert die Leute natürlich. Martin Bendel, Ulmer Finanzbürgermeister

Ein altes Haus auf dem Grundstück - das katapultierte früher den Bodenrichtwert des Grundstückeigentümers nach unten. Er musste weniger Grundsteuer bezahlen. Nach der Reform spielt nur noch der Wert des Bodens in einer Zone eine Rolle und die Größe des Grundstücks.
Finanzbürgermeister: Behörden die Arbeit nicht "unnötig schwer machen"
Ein weiteres Beispiel: Ungerecht behandelt könnte sich fühlen, wer denselben Bodenrichtwert hat wie der Nachbar ein paar Häuser weiter. Der eine hat sein Grundstück neben der befahrenen Straße - der andere beste Südhangaussicht. Der Gutachterausschuss aber differenziert unter Umständen derlei Unterschiede gar nicht: Der Boden ist hier wie dort genauso viel wert.
Dass hier nicht weiter unterschieden wird, hat folgenden Grund: Den Behörden solle es nicht unnötig schwer mit einer endlosen Kleinteiligkeit gemacht werden, so Bendel.
Profiteure der neuen Grundsteuer: Gewerbebetriebe und Eigentümer mit einem neuen Haus auf kleinem Grundstück
Andererseits profitieren von der Grundsteuerreform deutlich jene Menschen, die ein neues Haus auf einem kleinen Grundstück stehen haben. Dass das Haus neu ist, wirkt sich bei der Höhe der Grundsteuer nicht mehr negativ aus. Auch viele Gewerbetreibende können sich freuen. Denn die meisten haben sich in einer Zone mit geringen Bodenrichtwert niedergelassen: im Gewerbegebiet.
Wenn von einer versteckten Steuererhöhung die Rede ist, widerspricht Martin Bendel vehement. Für manche werde es teurer, für andere günstiger. "Die Stadt hält sich an das, was sie schon vor der Reform gesagt hat: dass sie Aufkommensneutralität wahrt. Das heißt, die Stadt nimmt nach der Reform nicht mehr Grundsteuer ein als vor der Steuerreform." Die Stadt rechnet aktuell mit 27,6 Millionen Euro.

Verbraucher sollten den Grundsteuer-Brief des Finanzamtes genau unter die Lupe nehmen.
Bendel: Stadt Ulm nimmt durch Reform nicht mehr Grundsteuer ein als vorher
Für die meisten Widersprüche gegen Grundsteuerbescheide ist die Stadt aber sowieso die falsche Adresse. Zuständig ist das Finanzamt. Die Stadt ist nur in bestimmten Fällen die Ansprechpartnerin: nämlich wenn es um formale oder rechnerische Fehler geht, um Adressänderungen oder Änderungen der Eigentümer.
Wer mit seinem Bodenrichtwert nicht einverstanden ist, muss also beim Finanzamt Widerspruch einlegen und kann dann ein Einzelgutachten in Auftrag geben. Damit wird der Wert des Bodens eines Grundstücks neu berechnet. Der Bodenrichtwert wird nur dann korrigiert, wenn die Neuberechnung 30 Prozent vom bisherigen Wert abweicht.
Sendung am Mo., 31.3.2025 14:00 Uhr, SWR4 am Nachmittag, SWR4