Entscheidung des BVerfG Kopftuchträgerin scheitert vorerst in Karlsruhe
Eine Muslimin möchte während ihrer Ausbildung zur Juristin ein Kopftuch tragen. Doch das wurde ihr untersagt, die Frau klagte. Nun hat das Bundesverfassungsgericht vorläufig gegen die Frau entschieden: Juristen im Staatsdienst müssten neutral auftreten.
In Hessen dürfen Rechtsreferendarinnen - also Juristinnen, die in der Justiz ausgebildet werden - weiterhin kein Kopftuch tragen, wenn sie an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen beziehungsweise hinter der Richterbank Platz nehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit wies es den Eilantrag einer Referendarin muslimischen Glaubens ab, die gegen das Kopftuchverbot Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.
Mit der Beschwerde werden sich die Richter noch ausführlich beschäftigen, aber in ihrer vorläufigen Eilentscheidung machen sie deutlich, dass sie für ein Kopftuchverbot während einer Gerichtsverhandlung plausible Gründe sehen. Zwar greife ein solches Verbot in die Glaubensfreiheit ein, der Staat sei in Glaubensfragen aber zu Neutralität verpflichtet. Dies gelte auch für die Justiz.
Keine Konfrontation mit Religion
Rechtsreferendare hätten das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten, wenn sie bei Gerichtsverhandlungen als staatliche Vertreter auftreten, argumentierten die Richter. Außerdem hätte jeder Prozessbeteiligte einen Anspruch darauf, vor Gericht nicht mit religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen konfrontiert zu werden.
Es dürfte sehr wahrscheinlich sein, dass das Bundesverfassungsgericht nach ausführlicherer Beratung die Verfassungsbeschwerde als unbegründet zurückweisen wird.
Aktenzeichen: 2 BvR 1333/17