Debatte um Zusammenarbeit mit AfD Was entscheiden Kommunalpolitiker?
CDU-Chef Merz hat eine Diskussion über die Zusammenarbeit mit der AfD auf kommunaler Ebene entfacht. Worüber dürfen Kommunen eigentlich entscheiden? Welche Kompetenzen haben sie?
Der kommunalen Ebene steht es zu, "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln" - so steht es im Grundgesetz. Neben Bund und Ländern sind Kommunen in Deutschland eine der drei Hauptverwaltungsebenen, unterliegen aber rechtlich und fachlich der Aufsicht und Weisung der Länder.
Kommunalpolitikerinnen und -politiker entscheiden in Städten, Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Landkreisen. Die kommunalen Vertretungen - wie Kreistage - gehören als Verwaltungsorgane zur ausführenden Gewalt, der Exekutiven. Sie sind keine Parlamente, weil ihnen das Recht fehlt, Gesetze erlassen zu dürfen. In Stadtstaaten wie Berlin und Hamburg verschmelzen kommunale und staatliche Hoheit.
Freiwillige und verpflichtende Aufgaben
Einerseits nehmen Städte und Gemeinden - ohne Spielraum für eine eigene Ausgestaltung - Aufgaben des Bundes und des Landes wahr. Dazu gehören etwa Pass- und Meldewesen, Kraftfahrzeugzulassung, Ausländerwesen, Schulaufsicht oder Gewerberecht. Andererseits sind sie aber auch die höchste Instanz bei eigenen Angelegenheiten, was sich kommunale Selbstverwaltung nennt.
Unterschieden wird zwischen freiwilligen und Pflichtaufgaben. Zu ersteren zählen etwa Museen, Theater, Sportstätten, Jugend- und Seniorentreffs, Büchereien und Grünanlagen - zu letzteren zum Beispiel Gemeindestraßen, Kindergärten, Abfall- und Abwasserbeseitigung, Sozialhilfe und Wohngeld. Höhere staatliche Ebenen kontrollieren, ob bei der Erfüllung der Aufgaben nicht gegen Gesetze verstoßen wird.
In den meisten Bundesländern sind die Kompetenzen aufgeteilt: zwischen einer Vertretungskörperschaft, wie dem Kreistag, und einem direkt gewählten Landrat beziehungsweise einer Landrätin - oder einem Bürgermeister beziehungsweise einer Bürgermeisterin. Zusätzlich gibt es die Option, dass Bürgerinnen und Bürger über Begehren und Entscheide die Kommunalpolitik mitbestimmen.