Kritische Infrastruktur Gesetzentwurf vor der Sommerpause?
Der Schutz kritischer Infrastruktur - zum Beispiel der Stromnetze - ist bislang nur unzureichend gesetzlich geregelt. Das Innenministerium will vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorlegen. Ist das realistisch?
Seit im September 2022 die Nord-Stream-2-Pipeline durch mehrere Sprengungen teilweise zerstört und im Oktober der Bahnverkehr in Norddeutschland durch einige zerschnittene Kabel lahmgelegt wurde, ist der Schutz der kritischen Infrastruktur ins Zentrum sicherheitspolitischer Überlegungen gerutscht. In beiden Fällen gehen Sicherheitsexpertinnen und Sicherheitsexperten von gezielten Sabotageakten aus. Spätestens nach diesen Anschlägen wurde deutlich: Obwohl es in der Vergangenheit immer wieder Angriffe auf die kritische Infrastruktur und ihre physischen Bauteile wie Kabel gab, existiert kein bundesgesetzlicher Rahmen, der vorschreibt, wie die Anlagen zu schützen sind.
Norbert Gebbeken, Gründer des Forschungszentrums RISK (Risiko, Infrastruktur, Sicherheit und Konflikt) schätzt den Handlungsdruck jetzt so groß ein, dass unbedingt ein Gesetz her muss: "Wir fordern eigentlich schon seit Jahrzehnten, dass wir die kritischen Infrastrukturen besser in den Fokus nehmen müssen, weil wir durch die Naturgefahren, die wir hatten, bereits Ausfälle der kritischen Infrastrukturen hatten, aber auch durch Sabotage", so der Sicherheitsexperte. "Jetzt ist es so, dass die Gefährdungslage eine ist, die die Gesamtbevölkerung betreffen könnte."
Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) scheint die Dringlichkeit erkannt zu haben. Die derzeitige sicherheitspolitische Lage, der Krieg in der Ukraine und mögliche Angriffe Russlands auch auf Deutschland erhöhen den Handlungsbedarf. Seit Kriegsbeginn betont sie: "Der Schutz unserer kritischen Infrastrukturen hat höchste Priorität."
Das KRITIS-Dachgesetz soll es richten
Um die kritische Infrastruktur besser zu schützen, hat Nancy Faeser das sogenannte KRITIS-Dachgesetz angekündigt. Die Erarbeitung des Gesetzes war bereits 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Damit soll zum ersten Mal der physische Schutz kritischer Infrastruktur bundesweit gesetzlich geregelt werden.
Ein wichtiger Schritt, denn der größte Teil der kritischen Infrastruktur liegt in privater Hand, schätzt Martina Renner, Bundestagsabgeordnete der Linken und Obfrau im Innenausschuss. "Wir haben in vielen Teilen in den letzten Jahrzehnten unter dem neoliberalen Diktat eine Privatisierung erlebt. Nicht nur bei der Deutschen Bahn, auch bei der Telekommunikation, bei der Stromversorgung", so die Linken-Politikerin. "Und wenn jetzt die staatliche Aufgabe verstärkt sein soll, diese Infrastruktur zu schützen, ist es natürlich ein Problem, dass sie an so vielen Stellen in privater Hand ist und dann eben auch schwer zu kontrollieren."
Bislang entscheiden die Betreiber weitgehend selbst, wie viel sie in den Schutz und Kontrolle der physischen Sicherheit der Anlagen investieren. Bundesweit einheitliche Standards, gesetzliche Vorgaben fehlen. So können Sicherheitslücken durch individuelle Fehleinschätzungen der privaten Betreiber von Anlagen der Bahnsicherheit oder auch der Stromversorgung entstehen. Diese Lücken müssen so schnell, wie möglich geschlossen werden, fordern die Grünen.
Konstantin von Notz, Sicherheitsexperte der Grünen-Bundestagsfraktion und Vorsitzender des Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste, erklärt rbb24-Recherche: "Wir haben gesehen, dass wir in diesem Bereich Probleme haben, an den auf einmal konzertierten Anschlägen auf die Infrastruktur der Deutschen Bahn, an dem Anschlag auf die Nordstream-Infrastruktur. Es gibt einen Angriffskrieg mitten in Europa." Für von Notz Grund genug, schnell zu handeln.
Bisher nur Absichtserklärungen
Im Koalitionsvertrag hieß es noch recht unkonkret: "Den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen bündeln wir in einem KRITIS-Dachgesetz." Im Dezember 2022 wurden dann allgemeine Eckpunkte zum Gesetz beschlossen, darunter Ziele wie verpflichtende Risikobewertungen, Mindeststandards für Betreiber und ein zentrales Störungsmonitoring. Doch wann wird aus diesen Eckpunkten ein Gesetz?
Auf Anfrage teilt das Bundesinnenministerium mit: "Die Arbeiten am KRITIS-Dachgesetz laufen unter Hochdruck und haben für Bundesinnenministerin Nancy Faeser hohe Priorität." Noch vor der Sommerpause soll ein Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht werden. Sicherheitsexperte von Notz und die Grünen "freuen" sich angesichts dieses Zeitplans, dass "der bisherige Dornröschenschlaf endlich beendet zu sein scheint".
Zugleich hält von Notz den Plan der Ministerin für "ambitioniert". "Ob er angesichts der Komplexität der Materie tatsächlich einzuhalten ist, wird man sehen", so der Sicherheitsexperte. "Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Zusage des Bundesinnenministeriums, die Verbände umfassend an der Gesetzgebung beteiligen zu wollen, haben wir große Fragezeichen."
Deadline Ende 2024?
Aus dem Innenministerium heißt es dagegen, das geplante KRITIS-Dachgesetz werde auch gleich neue EU-Regelungen berücksichtigen, durch die die Sicherheit der kritischen Infrastruktur in allen EU-Ländern verbessert und die Anforderungen EU-weit harmonisiert werden sollen. Eigentlich hat Deutschland bis Ende 2024 Zeit, sie entsprechend umzusetzen. Dem Ministerium zufolge soll dies nun früher geschehen.
Doch das Bundesinnenministerium könnte längst viel weiter sein, sagt Manuel Atug, Sicherheitsexperte und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft kritische Infrastrukturen. Denn der Inhalt der EU-Richtlinien sei längst bekannt: "Der Bauplan ist eigentlich schon klar", so der Experte. "Die Harmonisierung könnte man, wenn man möchte, auch jetzt schon massiv vorantreiben." Man hätte zum Beispiel schon lange mit den Expertinnen und Experten in den Austausch gehen können. "Wir warten alle", sagt Atug.