Illegale Einwanderung Faeser meldet weitere Grenzkontrollen bei EU an
Nach wochenlangen Diskussionen will Bundesinnenministerin Faeser stationäre Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz ermöglichen. Diese seien bereits bei der EU-Kommission angemeldet worden.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat nach langem Zögern nun doch stationäre Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der EU-Kommission angemeldet. Wie ihr Ministerium mitteilte, sollen zudem die vorübergehenden Kontrollen der Bundespolizei direkt an der Grenze zu Österreich, die es bereits seit Herbst 2015 gibt, um weitere sechs Monate verlängert werden.
Stationäre Kontrollen gegen Schleuser
Faeser begründete ihre Entscheidung, die für die neu notifizierten Grenzabschnitte Mitte November wirksam wird, mit der Begrenzung der irregulären Migration. Außerdem gehe es ihr darum, "die Schleusungskriminalität noch stärker zu bekämpfen", hieß es in einer Mitteilung. Von Anfang Januar bis Anfang Oktober hatte die Bundespolizei laut Bundesinnenministerium etwa 98.000 unerlaubte Einreisen nach Deutschland festgestellt.
Die Ministerin wies darauf hin, dass an den betroffenen Grenzübergängen auch künftig nicht rund um die Uhr jedes Fahrzeug angehalten werden soll. "Die Bundespolizei kann nun flexibel, je nach aktueller Lage das gesamte Bündel an stationären und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen einsetzen", sagte Faeser. Ihr sei besonders wichtig, "dass sich die Kontrollen so wenig wie möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den Reiseverkehr auswirken".
Mehrere Staaten beantragen Grenzkontrollen
Faeser hatte erst vor wenigen Tagen verstärkte Kontrollen in der Nähe der östlichen Grenze angekündigt und dabei die Rechtsauffassung vertreten, dass die Bundespolizei dabei punktuell - etwa wenn dort gerade eine Schleusung vermutet werde - auch direkt an der Grenze Fahrzeuge anhalten könne. Forderungen der CDU-Innenminister von Sachsen und Brandenburg, Armin Schuster und Michael Stübgen, nach stationären Kontrollen hatte sie unter anderem mit dem Argument zurückgewiesen, wer an der Grenze ein Asylbegehren äußere, könne in der Regel ohnehin nicht zurückgewiesen werden.
Obwohl im Schengen-Raum eigentlich das Prinzip der offenen Binnengrenzen gilt, haben aktuell mehrere Staaten Grenzkontrollen notifiziert. Frankreich hat etwa unter Verweis auf Terror-Risiken und irreguläre Migration Kontrollen an seinen Grenzen zu Belgien, Luxemburg, Deutschland, Italien, Spanien und der Schweiz beantragt.