Sozialleistungen Heil kündigt Nullrunde beim Bürgergeld an
Die Inflation ist zuletzt gesunken. Deswegen kündigte Arbeitsminister Heil nun an, das Bürgergeld zum nächsten Jahr nicht zu erhöhen. Das Plus zum Beginn dieses Jahres war teils scharf kritisiert worden.
Das Bürgergeld wird zum kommenden Jahr hin nicht erhöht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte die Nullrunde bei den Sozialleistungen an. Hintergrund ist die leichte Entspannung der Konjunktur in Deutschland.
Im August war die Inflation in der Bundesrepublik erneut gesunken - auf 1,9 Prozent und damit auf ein Drei-Jahrestief. Vor allem die gesunkenen Energiepreise hatten für den Rückgang der Teuerungsrate gesorgt. "Und deshalb ist das, was die Zahlen hergeben und der Rechtsmechanismus so, dass, wie prognostiziert, es zum 1. Januar keine Bürgergelderhöhung gibt. Und das ist auch richtig so", betonte Heil gegenüber dem Sender RTL.
Menschen in Existenznot müsse geholfen werden, sagte der SPD-Minister weiter. "Klar ist aber auch: Das ist das Existenzminimum, nicht mehr, aber auch nicht weniger", so Heil.
Sanktionen sollen verschärft werden
Gleichzeitig mit der Nullrunde kündigte der Arbeitsminister auch verschärfte mögliche Sanktionen für Bezieherinnen und Bezieher an. Es gehe nicht darum, alle unter den Generalverdacht der Faulheit zu stellen. Wenn jemand aber chronisch nicht zu mit Jobcentern vereinbarten Terminen komme, müsse es Einschränkungen geben, betonte der Minister.
Heil wolle auch ein Zeichen gegen Sozialmissbrauch stellen. So müsse es für Schwarzarbeit trotz Leistungsbezug harte Sanktionen geben. Zudem kündigte er einen verbesserten Datenaustausch zwischen den Jobcentern und der Schwarzarbeitskontrolle des Zolls an.
Berechnungsgrundlagen gesetzlich festgelegt
Das Bürgergeld hatte im Januar 2023 als zentrale Sozialreform der Ampelregierung Hartz IV in seiner früheren Form abgelöst. Berechnet wird es nach einem festgelegten Mechanismus. Die Berechnungsgrundlagen sind dabei gesetzlich festgelegt. Die Entscheidung über eine Erhöhung wird jedes Jahr bis Ende Oktober vom Bundessozialministerium festgesetzt.
Zu Beginn dieses Jahres war das Bürgergeld kräftig erhöht worden, um zwölf Prozent. Der Regelsatz für alleinstehende Bezugsberechtigte liegt seither bei 563 Euro im Monat, 61 Euro mehr als im Vorjahr.
Kritik an zu starker Erhöhung
Die Erhöhung zu Jahresbeginn war vor allem in den Reihen der Union und FDP auf scharfe Kritik gestoßen - auch vor dem Hintergrund des schwelenden Streits um Milliardenlücken im Bundeshaushalt für das kommende Jahr.
Zum Zeitpunkt der Berechnung sei von einer höheren Inflation ausgegangen, als dann tatsächlich eingetreten sei, so die Kritik. Das Plus beim Bürgergeld sei damit zu hoch ausgefallen. Die FDP hatte daraufhin schon Ende 2023 eine Nullrunde für das Jahr 2025 gefordert.
Sozialverband fordert neues Verfahren
Angesichts der nun geplanten Nullrunde kommt ebenfalls erste Kritik. Nach Auffassung des Sozialverbandes Deutschland diene die derzeit angewendete Berechungsgrundlage für das Bürgergeld dazu, die Höhe der Regelbedarfe herunterzurechnen und nicht den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln. "Dass nach Jahren der Krise und auf hohem Niveau verharrenden Preisen für Dinge des täglichen Bedarfs nun eine Nullrunde droht, liegt an der geltenden Berechnungsformel für die Regelbedarfe", mahnte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. Notwendig sei ein neues Verfahren der Bedarfsermittlung, "das die alltäglichen Bedarfe der Betroffenen realitätsnah abbildet und verhindert, dass die Armut in unserem Land weiter zunimmt".