Urteil wegen Steuerhinterziehung Starkoch Schuhbeck legt Revision ein
38 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung, das entschied das Münchener Landgericht im Fall von Alfons Schuhbeck. Der will nun Revision einlegen - um die Strafe anhand der Urteilsbegründung nachvollziehen zu können.
Drei Jahre und zwei Monate Haft ohne Bewährung wegen Steuerhinterziehung - so lautete in der vergangenen Woche das Urteil gegen den bekannten Fernsehkoch Alfons Schuhbeck. Schubeck will nun Revision einlegen, "um die schriftliche Urteilsbegründung nachvollziehen zu können", so seine Anwälte.
In dem Urteil von Ende Oktober sah das Landgericht München I es als erwiesen an, dass Schuhbeck in den Jahren von 2009 bis 2015 rund 2,3 Millionen Euro Steuern am Staat vorbeigeschleust hat. Dies gelang dem Urteil nach mit Hilfe manipulierter Kassen. Insgesamt soll Schuhbeck so in seinen zwei Münchner Restaurants fünf Millionen Euro Umsatz nicht verbucht haben.
Späte und nicht glaubwürdige Reue
Dass das Urteil nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, liegt auch an Schuhbeck selbst. Vor und während des Prozesses hätte er seine verbliebene Steuerschuld von 1,2 Millionen Euro aus seinem vorhandenen Einkommen reduzieren können. Dies hätte sich strafmildernd ausgewirkt. Gezahlt hat er bis zum Ende des Prozesses tatsächlich aber lediglich 150 Euro.
Der Gastronom hatte die Vorwürfe während des Verfahrens weitgehend eingeräumt. Er gab aber an, er könne sich an genaue Vorgänge und Summen nicht erinnern. In seinem letzten Wort vor Gericht sagte Schuhbeck: "Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe."