Bundesverfassungsgericht EncroChat-Datennutzung ist zulässig
Bereits vor zwei Jahren hatte der Bundesgerichthof entschieden: EncroChat-Daten dürfen in deutschen Strafprozessen genutzt werden. Jetzt hat auch das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde dagegen abgewiesen.
Die Firma EncroChat hatte Mobiltelefone inklusive Software angeboten, die abhörsicher sein sollten. EncroChat-Handys wurden von Kriminellen in mehr als 120 Ländern für Drogen- und Waffengeschäfte, wohl aber auch für Mordaufträge genutzt.
Im Jahr 2020 gelang französischen und niederländischen Ermittlern ein Sensationserfolg: Sie knackten das Kommunikationssystem von EncroChat. Nun konnte die Kommunikation von Kriminellen gewissermaßen live überwacht werden. 32.000 Nutzer in 122 Ländern sollen von der Überwachung betroffen gewesen sein - auch in Deutschland. Über Europol bekamen deutsche Ermittler viele Datensätze. Mehr als 2.000 Ermittlungsverfahren kamen mithilfe der Daten hierzulande bisher in Gang.
Verfassungsgericht bestätigt Entscheidung des BGH
Ob die Daten aus Frankreich in deutschen Strafprozessen verwendet werden dürfen, wurde von Strafverteidigern angezweifelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Datennutzung aber bereits 2022 für zulässig erklärt.
Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des BGH bestätigt und die Beschwerde eines Verurteilten abgewiesen. Auch in dem Strafverfahren gegen ihn waren EncroChat-Daten als Beweise verwertet worden.
Der Verurteilte habe nicht ausreichend begründet, warum seine Grundrechte verletzt worden seien, so Karlsruhe. Im konkreten Fall seien keine Persönlichkeitsrechte des Klägers verletzt worden, denn sehr private Daten hätten in seinem Strafverfahren überhaupt keine Rolle gespielt.
Auch der Europäische Gerichtshof hat Vorgaben gemacht
Die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichts sagen: Der BGH habe das Strafurteil ausreichend überprüft und dabei keine Fehler gemacht. Die EncroChat-Daten hätten auf der Grundlage des deutschen Rechts verwertet werden dürfen. Dabei seien die deutschen Gesetze zu Online-Durchsuchungen ordnungsgemäß angewendet worden.
In diesem Frühjahr hatte sich auch der Europäische Gerichtshof mit den EncroChat-Daten befasst und einige Vorgaben gemacht: Ein europäischer Staat, der Bürger eines anderen Staates überwacht, muss diesen unterrichten. Und Beschuldigte müssen immer in der Lage sein, zu den Beweisen Stellung zu nehmen.
Werden diese Vorgaben eingehalten, können laut EuGH EncroChat-Daten in Strafprozessen genutzt werden. Mit der heutigen Entscheidung aus Karlsruhe steht dem auch verfassungsrechtlich nichts im Wege.