Bundestagswahl 41 Parteien sind grundsätzlich zugelassen
Zwei Tage hat der Bundeswahlausschuss getagt, nun ist klar: 41 Parteien könnten an der Bundestagswahl teilnehmen. Für die meisten von ihnen gibt es allerdings noch eine weitere Hürde.
An der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar können 41 Parteien teilnehmen. Wie die Bundeswahlleiterin mitteilte, entschied dies der Bundeswahlausschuss in einer zweitägigen öffentlichen Sitzung. Diese Parteien erfüllen demnach die formalen Voraussetzungen, um an der Wahl teilzunehmen.
Damit wurden weniger Parteien zugelassen als bei der Bundestagswahl vor vier Jahren. 2021 hatte der Bundeswahlausschuss zunächst 53 Parteien grundsätzlich zugelassen.
Für die meisten Parteien gibt es aber für die Teilnahme eine weitere Hürde. Sofern sie nicht schon im Bundestag oder in einem Landtag mit fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen sie eine weitere Bedingung erfüllen: Sie müssen für ihre konkreten Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Nicht allen gelang dies 2021. Deshalb traten letztlich nur 47 Parteien zur Wahl an.
Zehn Parteien für die Wahl gesetzt
Der Wahlausschuss stellte für die Bundestagswahl 2025 fest, dass zehn Parteien keine Unterschriftenlisten benötigen, weil sie bereits in ausreichender Zahl in Bundestag oder Landtagen vertreten sind. Das sind die SPD, die CDU, die Grünen, die FDP, die AfD, die CSU, die Linke, Bündnis Deutschland, das BSW sowie die Freien Wähler.
SSW mit Sonderstatus
Auch der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) muss keine Unterschriften sammeln. Der Bundeswahlausschuss erkannte den SSW als Partei nationaler Minderheiten für die Bundestagswahl 2025 an. Deswegen wird auch die Fünf-Prozent-Klausel auf den SSW nicht angewendet.
Abgelehnt hat der Wahlausschuss diesen Status im Fall der Partei Die Sonstigen. Auch diese hatte beantragt, als Partei nationaler Minderheiten anerkannt zu werden. Die Sonstigen müssen nun Unterstützungsunterschriften für ihre Wahlvorschläge sammeln und unterliegen der Fünf-Prozent-Klausel.
Frist zur Anerkennung endet am 20. Januar
Die Frist für Wahlvorschläge und Unterschriftenlisten läuft bis zum 20. Januar, 18 Uhr. Sie müssen als Landeslisten bei den Landeswahlleitungen beziehungsweise als Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitungen eingereicht werden. Über die Zulassung entscheiden dann die Landes- bzw. Kreiswahlausschüsse am 24. Januar. Seit der Änderung des Bundeswahlgesetzes im Jahr 2023 können Kreiswahlvorschläge einer Partei nur dann zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine Landesliste zugelassen wird.
15 Parteien scheiterten - vorerst
Insgesamt hatten 56 Gruppierungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie zur Wahl antreten wollen. 15 von ihnen scheiterten, darunter die Partei für Motorsport oder die rechtsextreme Identitäre Bewegung. Viele der nicht zugelassenen Gruppen hielten nach Ansicht des Bundeswahlausschusses nicht alle Formalitäten ein - zum Beispiel fehlten Unterschriften oder sie bekundeten ihr Interesse nur per Mail und nicht schriftlich.
Andere Vereinigungen wie die Döner Partei haben nicht genug Mitglieder oder sind in der Öffentlichkeit nicht bekannt genug. Alle abgewiesenen Parteien haben aber noch bis zum 18. Januar die Möglichkeit, beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einzureichen.
Kurzbezeichnung | Parteiname |
---|---|
SPD | Sozialdemokratische Partei Deutschlands |
CDU | Christlich Demokratische Union Deutschlands |
Grüne | Bündnis 90/Die Grünen |
FDP | Freie Demokratische Partei |
AfD | Alternative für Deutschland |
CSU | Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. |
Die Linke | Die Linke |
Bündnis Deutschland | Bündnis Deutschland |
BSW | Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit |
Freie Wähler | Freie Wähler |
BP | Bayernpartei |
MLPD | Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands |
BüSo | Bürgerrechtsbewegung Solidarität |
Gartenpartei | Gartenpartei |
PdH | Partei der Humanisten |
dieBasis | Basisdemokratische Partei Deutschland |
- | Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer |
Menschliche Welt | Menschliche Welt |
Bündnis C | Bündnis C - Christen für Deutschland |
Unabhängige | Unabhängige für bürgernahe Demokratie |
Die Partei | Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative |
Freie Sachsen | Freie Sachsen |
Tierschutzpartei | Partei Mensch Umwelt Tierschutz |
Volksabstimmung | Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung |
CSC | Cannabis Social Club |
MERA25 | MERA25 - Gemeinsam für Europäische Unabhängigkeit |
ÖDP | Ökologisch-Demokratische Partei |
SSW | Südschleswigscher Wählerverband |
LD | Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen |
Die Liebe | Die LIEBE Europäische Partei |
Volt | Volt Deutschland |
WerteUnion | WerteUnion |
DAVA | Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch |
SGP | Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale |
Verjüngungsforschung | Partei für Verjüngungsforschung |
Partei des Fortschritts | |
sonstige | Die Sonstigen |
Dr! | Dr. Ansay Partei |
Die neue Mitte | Die neue Mitte |
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