Interview

Interview zum Angriff von Kundus "Bundeswehr-Mandat erlaubt gezielte Tötung"

Stand: 15.12.2009 14:04 Uhr

Hat der Luftangriff von Kundus gegen das Bundeswehrmandat für Afghanistan verstoßen? Beim ISAF-Mandat ist vor allem vom Wiederaufbau des Landes die Rede. Schließt dies die gezielte Tötung von Aufständischen aus? Darüber sprach tagesschau.de mit dem Hamburger Völkerrechtler Stefan Oeter.

tagesschau.de: Deckt das Bundestags-Mandat einen Angriff, mit dem gezielt Aufständische getötet werden sollen?

Stefan Oeter: Aus meiner Sicht eindeutig ja. Das Mandat bezieht sich auf die Unterstützung der afghanischen Regierung bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit. Es heißt sogar ausdrücklich, dass die ISAF autorisiert ist, alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Anwendung militärischer Gewalt zu ergreifen, um das Mandat gemäß Resolution 1833 von 2008 durchzusetzen. Das heißt: Alle militärisch notwendigen Mittel, die für die Erfüllung des Sicherheitsratsmandats erforderlich sind, können von den Bundeswehrtruppen eingesetzt werden.

tagesschau.de: Der Einsatz soll ja den Aufbau in Afghanistan sichern. Ist eine gezielte Tötung damit zu vereinbaren?

Oeter: Aufbausicherung heißt: Die Regierung von Afghanistan ist bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit zu unterstützen. Und soweit sie sich in einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt - also einem bewaffneten Konflikt - mit Aufständischen befindet, sind auch militärische Mittel anzuwenden. Sie können eine militärisch organisierte Aufstandsbewegung nicht mit rein polizeilichen Mitteln bekämpfen.

Stefan Oeter
Zur Person
Professor Stefan Oeter lehrt Völkerrecht sowie deutsches und ausländisches Recht an der Universität Hamburg und ist dort Direktor des Instituts für Internationale Angelegenheiten.

tagesschau.de: Der vormalige Verteidigungsminister Jung, in dessen Amtszeit der Angriff von Kundus fiel, hat aber stets von einer "Stabilisierungsmission" in Afghanistan gesprochen - und eben nicht von einem bewaffneten Konflikt. Ist es in einer solchen Mission zulässig, gezielt Kombattanten zu töten?

Oeter: Das war eine Lebenslüge, die man aus Gründen der politischen Symbolik gepflegt hat. Im Grunde ist allen mit Afghanistan näher Vertrauten klar, dass dort seit Jahren ein bewaffneter Konflikt herrscht. Für den Süden des Landes ist dies unbestreitbar, und soweit die Taliban im Norden militärisch koordiniert agieren, herrscht auch dort ein bewaffneter Konflikt.

"Bewaffnete Aufständische sind militärische Ziele"

tagesschau.de: Ist der Sprachgebrauch von Politikern in diesem Zusammenhang überhaupt juristisch relevant?

Oeter: Juristisch relevant ist er insofern, als der Begriff des bewaffneten Konflikts eine Rolle spielt für die Anwendung des humanitären Völkerrechts. Seine Regeln sind anwendbar in einem bewaffneten Konflikt. In einem bewaffneten Konflikt kann man gezielt militärische Gewalt einsetzen zur Bekämpfung militärischer Ziele. Und bewaffnete Aufständische sind militärische Ziele. Es stellt sich aber - zumal in Kundus - auch die Frage, wie weit Zivilpersonen und zivile Güter gefährdet sind; inwieweit Kollateralschäden hinnehmbar sind.

tagesschau.de: Wenn man aber die Ansicht verträte, dass es im Norden kein bewaffneter Konflikt wäre...

Oeter:...dann können sie den ganzen Einsatz nicht rechtfertigen. Die gezielte Tötung von Aufständischen, die zu dem gegebenen Zeitpunkt nicht in eine konkrete Kampfhandlung verwickelt sind und andere nicht unmittelbar gefährden, können sie nur in einem bewaffneten Konflikt einsetzen. Unter polizeirechtlichen Kategorien können sie eine solche Operation nicht durchführen. Darum ist es so wichtig, die rechtliche Qualifikation richtig zu treffen.

tagesschau.de: In Kundus sind ja offenbar Dutzende Zivilisten getötet worden. Durfte man diese hohe Zahl billigend in Kauf nehmen?

Oeter: Aus heutiger Sicht hätte man diesen Angriff wahrscheinlich so nicht durchführen dürfen. Sie müssen aber bedenken, dass militärisches Handeln immer Handeln unter hoher Informationsunsicherheit ist. Man muss bei der Beurteilung immer berücksichtigen, über welche Informationen ein Handelnder zum Zeitpunkt seiner Entscheidung verfügte. Ob der betreffende Oberst alle Aufklärungsmittel ausgeschöpft hat, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.

"Taliban dürfen gezielt getötet werden"

tagesschau.de: Der Krieg in Afghanistan ist ja kein internationaler Konflikt - die Taliban sind also nur Aufständische. Was bedeutet das für den militärischen Umgang mit ihnen?

Oeter: In einem solchen Konflikt gibt es keinen Kombattantenstatus - die Taliban sind also nicht per se militärische Ziele. Rechtlich sind sie im Prinzip Angehörige der Zivilbevölkerung. Es gibt aber eine Sonderregelung. Soweit sie mit der Waffe in der Hand militärisch operieren, werden sie doch zu militärischen Zielen, bei denen gezielte Gewalt zur Tötung eingesetzt werden darf.

Das ISAF-Mandat der Bundeswehr
"Gemäß Sicherheitsratsresolution 1833 (2008) vom 22. September 2008 hat der ISAF-Einsatz unverändert zum Ziel, Afghanistan bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit so zu unterstützen, dass sowohl die afghanischen Staatsorgane als auch das Personal der Vereinten Nationen und anderes internationales Zivilpersonal, insbesondere solches, das dem Wiederaufbau und humanitären Aufgaben nachgeht, in einem sicheren Umfeld arbeiten können. (...) Die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe ist autorisiert, alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Anwendung militärischer Gewalt zu ergreifen, um das Mandat gemäß Resolution 1833 (2008) durchzusetzen." (Beschluss des Bundestages vom 07. Oktober 2008)

tagesschau.de: Nun ging aber von den Aufständischen in der Umgebung der Tanklastzüge keine unmittelbare Gefahr aus.

Oeter: Das ist genau der Unterschied zwischen der polizeilichen und militärischen Situation. In der polizeilichen Situation brauchen sie die konkrete Gefahr, um Gewalt einzusetzen. Im bewaffneten Konflikt reicht die abstrakte Gefahr, die die Aufständischen darstellen, die mit der Waffe in der Hand militärische Operationen durchführen. Es muss keine konkrete Gefährdung der Bundeswehrsoldaten gegeben sein. Es reicht aus, dass sie in einem Gebiet militärisch operieren, in dem sie sich nicht aufhalten sollten.

Die Fragen stellte Eckart Aretz, tagesschau.de