
AfD-Abgeordneter EU-Parlament hebt Immunität von Bystron auf
Das EU-Parlament hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Bystron aufgehoben. Dabei geht es um einen Beitrag Bystrons in einem sozialen Netzwerk. Es sind nicht die ersten Ermittlungen gegen ihn.
Das Europaparlament macht den Weg für weitere Ermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron frei. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Straßburg dafür, die Immunität Bystrons aufzuheben. Das Parlament in Straßburg folgte damit mehrheitlich einem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München aus dem vergangenen August.
Wie aus Dokumenten des Parlaments hervorgeht, geht es in den Ermittlungen um einen Online-Beitrag Bystrons aus dem Jahr 2022, der an einen Hitlergruß erinnere. Der AfD-Politiker hatte demnach eine Fotomontage auf seinem Profil im Onlinedienst X hochgeladen, auf der verschiedene Politiker mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand zu sehen waren. Ihm wird den Angaben zufolge vorgeworfen, "Symbole verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbreitet oder öffentlich verwendet zu haben".
Die Ermittler gingen davon aus, dass Bystron "zumindest stillschweigend in Kauf genommen hat, dass diese Fotomontage bei einem objektiven Twitter-Nutzer den Eindruck erweckt, dass es sich bei der abgebildeten Armhaltung um den 'Hitlergruß' handelt", heißt es in der Erklärung des Parlaments.
Bystron kritisiert Entscheidung
Wegen der Ermittlungen hatte der Bundestag, dem Bystron damals angehörte, seine Immunität bereits 2023 aufgehoben. Da der AfD-Politiker mittlerweile Europaabgeordneter ist, war das Strafverfahren gegen ihn vorläufig ausgesetzt worden, da nun das EU-Parlament ebenfalls seine Immunität aufheben musste.
Mehr als ein Jahr lang habe das Foto niemanden gestört, teilte Bystron auf Anfrage mit. "Erst mit aufkommendem EU-Wahlkampf entdeckte darin die Staatsanwaltschaft einen Hitlergruß und inszenierte medienwirksam ein Verfahren gegen mich", sagte er.
Auch Ermittlungen wegen Bestechungsverdachts
Gegen Bystron gibt es noch weitere Vorwürfe. Im Zuge von Geldwäsche- und Bestechlichkeitsermittlungen wurde ebenfalls beantragt, die Immunität des Politikers aufzuheben. Der Parlamentarier steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal "Voice of Europe" Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren.
Bystron selbst hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Wann das Parlament über die Aufhebung der Immunität in diesem Fall entscheidet, steht nicht fest.