Abgelehnte Asylbewerber betreten mit ihrem Gepäck den Terminal des Kassel-Airports in Calden. (Archivbild: 27.11.2015)

Asylpolitik EU-Kommission schlägt sichere Herkunftsländer vor

Stand: 16.04.2025 15:49 Uhr

Die EU-Kommission hat eine Liste mit sieben sicheren Herkunftsländern veröffentlicht. Asylanträge aus diesen Staaten sollen künftig im Schnellverfahren bearbeitet werden. Darunter sind unter anderem Marokko und Tunesien.

Die EU-Kommission will zentrale Elemente des neuen Migrations- und Asylpakts bereits vor dem offiziellen Inkrafttreten im Juni des kommenden Jahres umsetzen. Heute hat sie erstmals eine gemeinsame europäische Liste sicherer Herkunftsstaaten vorgeschlagen. Asylanträge aus diesen Ländern sollen künftig bevorzugt im Schnellverfahren bearbeitet werden, da eine Ablehnung in der Regel wahrscheinlich ist. Auf der vorgeschlagenen Liste stehen das Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien.

Nach Angaben der EU-Kommission soll das beschleunigte Verfahren höchstens drei Monate dauern. Die EU-Staaten müssen dennoch jeden Asylantrag individuell prüfen, unabhängig davon, ob ein Mensch aus einem sicheren Herkunftsland stammt oder nicht. Die Liste würde für alle Mitgliedstaaten gelten, nationale Listen aber nicht ersetzen. Von den sieben von der EU-Kommission genannten Ländern steht bisher beispielsweise nur eines auf der entsprechenden Liste des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - das Kosovo.

Nach welchen Kriterien sichere Herkunftsländer festgelegt werden können, ist derzeit Gegenstand eines Verfahrens am Europäischen Gerichtshof. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.

Auch EU-Beitrittskandidaten sollen als sicher gelten

Wie die Kommission in Brüssel weiter mitteilte, sollen auch für als sicher deklarierte Staaten Ausnahmen von dem beschleunigten Verfahren möglich sein - etwa für Migranten aus bestimmten gesellschaftlichen Gruppen oder Regionen. Nach ihrer Auffassung erfüllen zudem auch EU-Beitrittskandidaten grundsätzlich die Kriterien für sichere Herkunftsstaaten.

Ausnahmen würden für Länder gelten, in denen es im Zusammenhang mit Konflikten "rücksichtslose Gewalt" gebe, gegen die EU-Sanktionen verhängt wurden oder wenn es eine Anerkennungsrate von mehr als 20 Prozent für Asylgesuche aus diesem Land gebe. 

Darüber hinaus soll es Mitgliedstaaten früher als bislang vorgesehen möglich sein, selbst festzulegen, für welche Länder beschleunigte Verfahren oder Verfahren direkt an der Grenze erlaubt sind. Die EU-Kommission sieht diese Möglichkeit vor, wenn im Schnitt 20 Prozent oder weniger der Anträge aus dem entsprechenden Land angenommen werden.

EU-weite Liste soll Verfahren vereinheitlichen

Eine EU-weite Liste könnte Verfahren weiter vereinheitlichen, bedeutet jedoch nicht automatisch mehr Abschiebungen. Eine Vereinheitlichung könnte aber unter anderem dazu führen, dass für Antragsteller aus diesen Ländern die Fristen für Widerspruch und Klagen nach einem abgelehnten Asylantrag kürzer ausfallen, sodass ihr Verfahren schneller abgeschlossen wird.

Die EU hatte sich im vergangenen Jahr auf eine umfassende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verständigt. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten müssen dem aktuellen Vorschlag der Kommission noch zustimmen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 16. April 2025 um 15:00 Uhr.